Sedisvakantismus

Stoppt Stoppt kreuz.net kreuz.net wegen Volksverhetzung?

Der Bruno Gmünder Verlag Berlin betreibt seit einiger Zeit eine Kampagne "Stoppt kreuz.net" (skn). kreuz.net (kn) ist ein typisches Nachrichtenportal der Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2): Unter Missachtung aller Fakten wird die V2-Gruppe bei kn als "katholische Kirche" ausgegeben. Sog. "sedisvakantistische" Meldungen werden bei kn zwar gelegentlich auch toleriert und sogar zitiert; der Verf. wiederum wird von der kn-Redaktion in mehreren Texten lächerlich gemacht. kn neigt zur Ideologie von Marcel Lefebvre, Gründer der "Piusbruderschaft": Lefebvre agitierte besonders gegen das Dogma, dass die Kirche Christi "einig, heilig, katholisch und apostolisch" ist. Lt. Lefebvre ist die V2-Gruppe / "konziliare Kirche" die wahre Kirche Christi. D.h. die wahre Kirche Christi ist gerade nicht "Säule und Grundfeste der Wahrheit" (1 Tim 3,15), sondern ganz im Gegenteil: "Die konziliare Kirche geht Wege, die keine katholischen Wege mehr sind...

Bundesrepublik Deutschland angeklagt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die Bundesrepublik Deutschland (BRD), i.e. jeder verantwortliche BRD-Vertreter persönlich, ist angeklagt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gemäß dem Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, namentlich Artikel 6 (b), Artikel 6 (c) and Artikel 7 (h). Am 02.08.2012 wurde eine entsprechende Beschwerde eingereicht sowohl beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Anklagebehörde, Den Haag, als auch beim Büro der Vereinten Nationen, Hochkommissar für Menschenrechte (OHCHR), Genf. Diese Pressemeldung ist zugleich der Beschwerdetext. Der römisch-katholische Priester Pater Rolf Hermann Lingen (der Beschwerdeführer / BF), Deutschland, muss eine lebenslängliche Haft erwarten allein für sein Bekenntnis des katholischen Glaubens. Nachdem er bereits früher wegen desselben "Verbrechens" verurteilt wurde, soll er nun erneut, diesmal ein für allemal, verurteilt werden wegen seiner Hartnäckigkeit. Die abschließende Gerichtsverhandlung...

Rechtsbeugung und Unvernunft der Justiz

"Das Ablehnungsgesuch betreffend den Richter am Amtsgericht Timm wird für unbegründet erklärt. Gründe: Gemäß § 24 StPO findet die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit statt, wenn ein Grund vorliegt, welcher geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Geeignet, solches Misstrauen zu rechtfertigen sind nur objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber. Eine unsachgemäße Verfahrensführung oder grobe Verfahrensverstöße begründen dann die Besorgnis der Befangenheit, wenn das prozessuale Vorgehen des Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt oder sich so sehr von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass sich für den dadurch betroffenen Angeklagten der Eindruck einer sachwidrigen auf Voreingenommenheit...

Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung bei Staatsanwaltschaft Münster

Oberstaatsanwalt Eberhard Werner, Staatsanwaltschaft Münster, führt derzeit ein Strafverfahren gegen Thomas Schüller, sog. Kirchenrechtler an der Universität Münster für die Gruppe des sog. Zweiten Vatikanischen Konzils (V2). Schüller hat in einem sog. Gutachten den Verf. als Häretiker bezeichnet, u.z. gestützt auf die notorische Lüge, dass die (vom Verf. abgelehnten) V2-Texte Dogmen seien. Das Gutachten erfüllt also zahlreiche schwere Straftatbestände, z.B. Verleumdung, Volksverhetzung und Beihilfe zur Verfolgung Unschuldiger. Am 28.04.2012 erhielt der Verf. dann von Oberstaatsanwalt Ludger Thiemann, Staatsanwaltschaft...

Wichtiger juristischer Erfolg für die katholische Kirche

Seit vielen Jahrzehnten werden von deutscher Seite zahlreiche illegale Repressionen gegen die katholische Kirche ausgeübt, s. z.B. das "Konkordatsurteil" des BVerfG v. 26.03.1957. Und mit Eintritt des bisher längsten Sedisvakanz des Stuhles Petri beim Tod von Papst Pius XII. (1958) begann die BRD den Bürgern das Bekenntnis aufzuzwingen, dass die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) die katholische Kirche sei. Dementsprechend führte die BRD auch zahlreiche Zivil- und Strafprozesse gegen den Verf. wegen seines (n.b. auch gar nicht gesetzlich verbotenen) sog. "Sedisvakantismus" und verhängte schwere Strafen gegen ihn....

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