Rechtsbeugung iVm Unterlassen einer Diensthandlung (§§ 339 iVm StGB) durch Missachtung der Menschenwürde (Art. 1 I GG)

Beseitigung des Demokratischen Rechtsstaates - Kriminelle Banden innerhalb der ausführenden und rechtsprechenden Gewalt?

Deutscher Bundestag Date, 12. Juli 2015 Für alle Abgeordneten der im Deutschen Bundestag vertretenden Parteien Platz der Republik 1 11011 Berlin „Demokratischer Rechtsstaat“ – vorsätzliche und bandenmäßige Beseitigung der Rechtsordnung durch Teile der Exekutivorgane sowie mit Wissen höchster Legislative sowie Judikative, hier in der Bundesrepublik Deutschland – systembedingte vorsätzliche Vergehen und Verbrechen gegen die Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, als ehemaliger politischer Häftling der Ex-DDR des Jahres 1977/1978 setze ich Sie, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, über folgende vorsätzliche und bandenmäßige Beseitigung der Demokratischen...

Braune NS und kommunistische Justizverbrecher Ideologie - StA und GStA OIdenburg weigern sich zu ermitteln

Mit Schreiben vom 18. September 2012 unter dem Az. NZS 171 Js 3696/12 der StA Oldenburg, weigern sich Frau StAin Mollenhauer und der GStA Heinz Rudolf Finger, ein Ermittlungsverfahren gegen Richterin Lindner vom AG Colppenburg zu führen. Diese sah rechtlichen Widerstand gegen verschiedene ungesühnte schwere Vergehen und Verbrechen von Staats- und Justizbeamten in Niedersachsen mit erheblichen Schäden u.a. gegen das Gemeinwohl als querulantorisch an und welches im Verfahrensprotokoll handschriftlich aufgezeichnet wurde. Damit war die Richterin befangen einen OWi-Prozess und der im unmittelbaren Zusammenhang mit den schweren Beschuldigungen stand, zu führen(OLG Frankfurt Az. 1 W 23/01). Der Beschluss der beschuldigten Richterin erfüllt damit den Strafatbestand der vorsätzlichen Rechtsbeugung, zudem das Verhandlungsprotokoll in schwerwiegenderweise erheblich durch die Beschuldigte selbst verfälscht wurde. Der Landtag und die Landesregierung...

Braune NS- und kommunistische Justizverbrecher-Ideologie - bei der StA Oldenburg und beim AG Colppenburg

Veröffentlichung der schriftlichen Mitteilung an den Niedersächsischen Landtag sowie an die im Landtag vertretenden Fraktionen vom 11. September 2012. Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss Aktz. 1W 23/01 festgestellt, dass Richter im Straf- und Zivilverfahren und die den Wortschatz "Querulant" verwenden, sls befangen gelten und diese haben den richterlichen Vorsitz im Verfahren umgehend abzugeben. Diesen verleumderischen Wortschatz verwendenten auch Staatsanwälte der StA Oldenburg bei einer öffentlichen Anfrage durch ein Ratsmiglied der Stadt Delmenhorst. Nachfolgend die Textabschrift an den Landtag in Hannover : Nur per Telefax: (0511) 30 30 - 2806 An die Abgeordneten der im Niedersächsischen Landtag vertretenden Parteien Hinrich Wilhelm Kopf Platz 1 30159 HANNOVER Beschwerde gegen die Niedersächsische Justiz Pet. 02265/01/15 der Jahre 2005/2006 Beweis der bandenmäßigen Strafvereitlungen, Rechtsbeugungen,...

Land Niedersachsen Rechtsbeugung & Strafvereitlung im Amt

Seit über 10 Jahren weigern sich Politik und Justiz in Niedersachsen die Menschen- und Zivilrechte des hier in einer Pressemitteilung geschilderten unglaublichen strafbaren Vorgehens von Staats- und Justizbeamten anzuerkennen. Insbesondere und nach einer Stellungnahme aus dem Bundeskanzleramt vom März diesen Jahres weigern sich die Fachaufsichtsführenden in der Justiz in Celle und Oldenburg der Strafgesetzgebung und damit der Verfassung zu folgen. Selbst richterlich dokumentierte Uneidliche Falschaussagen und Anschuldigungen von Justiz- und Staatsbeamten blieben bis heute von der Strafverfolgung ausgeschlossen bzw. werden bandenmäßig...

Landgerichtspräsident Emil Schmalfuß vom Landgericht Kiel schweigt weiter zur Nachlass Mafia Affaire im Gerichtsbezirk

Landgerichtspräsident Emil Schmalfuß vom Landgericht Kiel möchte offensichtlich nicht nach Aktenlage erkennen, dass die Rechtsbeugungen der angeschuldigten Richter das Einleiten eines Disziplinarverfahrens und Strafermittlungsverfahrens notwendig machen.Er teilet dem Beschwerdeführer B. schon mit Schreiben vom 08.12.2008 mit, dass er es nicht sinnvoll halte sich zu wiederholen und kein Disziplinarverfahren gegen die Richter am Amtsgericht Neumünster Helga Dohrn und Andreas Martins sowie den Vorsitzenden der 23.Zivilkammer am Landgericht Kiel Brommann einzuleiten,auch wenn diese Fehlurteile verkündet haben, die nach dem Grundgesetz...

Strafanzeige gegen Stuttgarter Familienrichterin wegen Rechtsbeugung

Liebe Leserin, Lieber Leser, mit meinem Beitrag will ich nicht nur Väter, sondern auch den Mütter, folgende Inforamtion zur Verfügung stellen: Auszug einer Strafanzeige und Strafantrag gegen die Richterin, Frau P..., vom Amtsgerichts Fürstenfeldbruck - Familiengericht -, in dem Verfahren: 005 F 716/08, wegen Umgangsregelung vom 08.09.2008 - Verfahren wurde eingestellt. Strafrecht: StGB Stichwort: Rechtsbeugung - Sachverhaltsfälschung ...

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