Land Niedersachsen Rechtsbeugung & Strafvereitlung im Amt

Seit über 10 Jahren weigern sich Politik und Justiz in Niedersachsen die Menschen- und Zivilrechte des hier in einer Pressemitteilung geschilderten unglaublichen strafbaren Vorgehens von Staats- und Justizbeamten anzuerkennen. Insbesondere und nach einer Stellungnahme aus dem Bundeskanzleramt vom März diesen Jahres weigern sich die Fachaufsichtsführenden in der Justiz in Celle und Oldenburg der Strafgesetzgebung und damit der Verfassung zu folgen.
Selbst richterlich dokumentierte Uneidliche Falschaussagen und Anschuldigungen von Justiz- und Staatsbeamten blieben bis heute von der Strafverfolgung ausgeschlossen bzw. werden bandenmäßig vorsätzlich strafvereitelt. Diese Pressemitteilung wurde verschiedenen Print- und Fernsehmedien zur freundlichen Kentnisnahme übermittelt, scheinbar haben diese ihre Hosen so gestrichen voll oder meinen diese Wahrheiten wären abenteuerlich, nur um nicht öffentlich darüber berichten zu müssen? Diese Pressemitteilung ist auch inzwischen dem Bundeskanzleramt und dem Deutschen Bundestag bekannt... aber lesen Sie selbst geehrte Bundesbürger...

Pressemitteilung

An die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland

Im Folgenden möchte ich Ihnen aufzeigen, warum ich als Unternehmer keine Steuern zahlen muss und wie einzelne Staatsangestellte und Beamte sich strafbar machten ohne verurteilt zu werden. Einen, der in diesen Fall verwickelten Politiker kennen Sie alle, den ehemaligen Minister- und ehemaligen Bundespräsidenten, Herrn Christian Wulff.

Es begann im Jahre 1995, Justizbeamte aus Bayern und Baden-Württemberg ließen durch Ermittlungsfehler zwei Betrüger mit einem finanziellen Schaden von 134.000 DM zum Nachteil des Unterzeichers straffrei laufen. Einer der Betrüger war ein vorbestrafter Ex-Polizist, der Andere war der Sohn eines sehr bekannten Deutschen Heimatmusikers. Beide Betrüger hatten sich durch Vermögensübertragungen an ihre Ehefrauen vor zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen in Sicherheit gebracht. Der Wert eines halbes Einfamilienhauses hatte sich über Nacht in ein Nichts aufgelöst.

Im Sommer 1996 hat der Unterzeichner ein ehemaliges DDR-Patent aufgegriffen, weiterentwickelt und es zusammen mit einem Fachteam im März 1997 zum Patent angemeldet. Zu dieser Zeit berichtete die nationale und internationale Presse über dieses aufsehenerregende Verfahren zur Rückgewinnung von bereits vulkanisiertem Rohgummi. Die Firmen Krupp, Hosokawa und auch die damalige Hoechsttochter Messer-Griesheim sicherten sich am 28. August 1997 für zehn Jahre die weltweiten Exklusivrechte zum Bau der dazu nötigen Industrieanlagen beim Unterzeichner und seinem Bruder. Am 29. November 1997 sollte der Unterzeichner einen Beratungsvertrag über mehrere Millionen DM für mehrere Jahre im Auftrage einer Bank unterzeichnen, welches der Unterzeichner als üble Abzocke und Nötigung ablehnte. Die Industrie- und Handelskammer Cottbus warnte damals eindringlich den Unterzeichner davor, diesen Beratungsvertrag zu unterzeichnen.

Am Tage der Finanzierungsbestätigung zum Bau der ersten Fabrik des Unterzeichners, am 08. Dezember 1997 durch die Industriekreditbank Berlin, stürmten ca. 25 Finanzbeamte die Immobilien des Unterzeichners mit dem ungeheuerlichen Vorwurf von 1992 bis 1996 rund 850.000 DM Einkommen- und Umsatzsteuern hinterzogen zu haben.

Eine Woche später übertrug ein Berliner Notar und ohne das der Unterzeichner bei dieser Beurkundung anwesend war, seine Firmen- und Patentanteile an einen Dritten.

Haben oder hätten Sie liebe Bürgerinnen und Bürger dafür Verständnis ?

Der Notar soll für diese strafbare Handlung bestraft worden sein, so der damalige Landgerichtspräsident von Drenkmann in Berlin, einen Beweis dafür gibt es bis heute nicht, denn es gab keine Gerichtsverhandlung in der Sache.

Am 22. Januar 2002 wurde der Unterzeichner durch das Amtsgericht Verden zu 215 Tagessätzen Strafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Der Richter Barre kommentierte sein Urteil so wörtlich, *„Der vorgenannte Sachverhalt steht zur Überzeugung des Gerichts auf der Grundlage der Beweisaufnahme vom 21. Januar 2001 fest. Der zuständige Steuerprüfer, der Zeuge Hörding, hat in der Hauptverhandlung in nachvollziehbarer und nicht angreifbarer Weise dargelegt, dass die zuvor genannten Steuer-verkürzungen eingetreten sind“, * Zitat Ende.
*Urteil AG Verden Aktz. 4 Cs 301 Js 28583/01*

Am 31. März 2003 hob der Richter Ambrecht und seine Beisitzer am Landgericht Verden das vorgenannte *Urteil des AG Verden* auf und es erging das Urteil Freispruch. Gegen diesen Freispruch erhob der Generalstaatsanwalt in Celle, der in der Zwischenzeit schon wusste, dass seine Staatsanwälte und der Steuerfahnder Hörding vorsätzlich beide Gerichtsinstanzen angelogen hatten, *Urteil LG Verden Aktz. 14-2/02* Beschwerde. Diese Beschwerde zog der Generalsstaatsanwalt Herr Harald Range erst am 30. Dezember 2003 kommentarlos zurück. Die Strafanzeige des Unterzeichners wegen vorsätzlicher Uneidlicher Falschaussage und Falscher Anschuldigung wurde ohne eine gerichtsverwertbare Begründung durch den Generalsstaatsanwalt gemäß § 170 Abs.2 StPO eingestellt. Glauben Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, dass man als studierter Steuerfahnder 21 Zahlungspositionen auf Banküberweisungsträgern bzw. Kontoauszügen mit einer Summe von 27.000DM und nur in der Einkommensteuer eines Jahres so einfach übersieht?

Während dieses Strafverfahrens klagte der Unterzeichner auf Vor- und Lohnsteuererstattung beim Finanzgericht Hannover. Der Prüfer des Finanzamtes Syke stellte dazu am 22. Oktober 2002 in seinem Gutachten so wörtlich fest,

„ da der Steuerpflichtige seit 1996 keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen erzielt und solche in Anbetracht seiner Betätigung auch nicht zu erwarten sind, ist er spätestens seit 1997 als umsatzsteuerlicher Unternehmer nicht mehr anzusehen“.

Wie soll man auch Gewinne erzielen, wenn man zum Geld verdienen eine Industrieanlage errichten muss, wobei für die Finanzierung einer solchen Industrieanlage schon drei Jahre ins Land gehen können. Ganz abgesehen, dass man aus Forschung und Entwicklung für Patenterteilungen zunächst keine Gewinne erzielen kann, sondern bis zu deren industrieller Anwendung nur investieren muss.

Alle notwendigen Unterlagen für eine solche gerichtliche Entscheidung der Vor- und Lohnsteuererstattungen beim Finanzgericht Hannover, befanden sich noch in den Händen der Steuerfahnder und auch der Staatsanwaltschaft Verden.

Richter sind gemäß ihres Eides §38 DRiG und in Verbindung mit § 76 FGO
nicht verpflichtet, für die Wahrheit im Gerichtssaal Sorge zu tragen.

§ 76 FGO

1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. Die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Sie haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben und sich auf Anforderung des Gerichts zu den von den anderen Beteiligten vorgebrachten Tatsachen zu erklären. § 90 Abs. 2, § 93 Abs. 3 Satz 2, § 97 Abs. 1 und 3, §§ 99, 100 der Abgabenordnung gelten sinngemäß. Das Gericht ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.
BFH-Urteil vom 16. Juli 1964 IV 499/61:
Nach dem Grundsatz der gesetzmäßigen Besteuerung ist das Finanzamt verpflichtet, eine als falsch erkannte Rechtsauffassung im Rahmen der steuerprozessualen Möglichkeiten, also auch im Zuge der Wiederaufrollung des ganzen Steuerfalles, aufzugeben.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, wie wollen Sie etwas vor Gericht beweisen, wenn sich die notwendigen Beweise bei der Staats-anwaltschaft oder Steuerfahndung befinden und die diese nicht herausgibt und nicht herausgeben muss?

Mit unanfechtbaren Beschluss vom 14. April 2004 und wenige Tage vor Rückgabe Teile der beschlagnahmten Geschäfts– und Bankunterlagen erging dann das Urteil des Finanzgerichts Hannover, ab dem 01. Januar 1997 war ich kein Unternehmer mehr im Sinne der Abgabenordung – speziell in Bezug auf meine patentierten Umwelttechnologien.
Dieses Urteil aus dem Jahre 2003 hat bis heute seine unanfechtbare Rechtskraft. Dass ein solches Urteil den Straftatbestand der vorsätzlichen Rechtsbeugung, u.a. auch zum großen Nachteil des Gemeinwohls erfüllt, erkennt man allein daran, dass nach einer Strafanzeige des Unterzeichners der promovierte StA Dr. Lehmann aus Hannover unter dem Aktz. NZS 1141 Js 40469/04 Beweismittel gegen die am Beschluss beteiligten Finanzrichter auf höchste Anweisung der Landeregierung unterdrückte. (Anmerkung: Staatsanwälte und deren Fachvorgesetzte unterstehen direkt dem Ministerpräsidenten und sind weisungsgebunden) Bankbelege mit erheblichen Umsätzen von 1992 bis 1996 sind seit der Hausdurchsuchung durch die Steuerfahndung spurlos verschwunden, diese sind nicht einmal auf den Beschlagnahmeprotokollen derer verzeichnet worden.
Daran änderte auch eine Beschwerde (Petition 02265/01/15) im Jahre 2005/2006 nichts beim Niedersächsischen Parlament, wozu die Landes-regierung ebenfalls eine Stellungnahme abgeben musste, blieb folgenlos.
Um das Kapitel hier abzuschließen, erklärte StA Dr. Römer von der StA Hannover am 15. März 2011, dass die vorgenannte Ermittlungsakte gegen die am Beschluss beteiligten Finanzrichter in Hannover inzwischen vernichtet wurde.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, Staatsanwälte und Steuerfahnder vernichteten auf höchste juristische und politische Anweisungen Beweise – hier die des Unterzeichners-, um nicht für ein vorsätzliches und bandenmäßiges Verbrechen bestraft zu werden.

Am 31. Dezember 2007 erteilte ebenfalls eine kriminelle Bande von Vorbestraften exklusive Patentlizenzen des Unterzeichners an das US-Börsenunternehmen Magnum D’ Or Recoures Inc. in Florida und kassierte nach offiziellen Angaben der US-Börsenaufsicht SEC inzwischen mehr als 1, 3 Millionen US Dollar. Dieses US-Börsenunternehmen erhielt mit der Veröffentlichung dieser Lizenz in nur sieben Monaten Geschäftsaufträge über $240 Millionen US-Dollar. Darüber hinaus verkaufte die gleiche Bande bis 2007 durch Geheimhaltungsvereinbarung geschützte Technologie bereits im Jahre 2006 für einen zweistelligen Millionenbetrag nach Saudiarabien an die Shairco Group. Versteuert hat diese Bande davon keinen Cent und bekamen für ihre Verbrechen noch obendrein eine Bundesbürgschaft der Euler-Hermes als Zugabe. Als Sahnehäubchen obendrein zog die Bande noch die Sparkasse Menden mit rund € 1.8 Mio. durch gefälschte und getürkte Notarverträge ab.

Bis heute wurde diese Bande von der Justiz nicht bestraft und wenn, dann müssten Ministerpräsidenten über drei Bundesländer, sowie Mitwisser auf höchster Staats- und Justizbeamtenebene mitbestraft werden. Die Richter beim Finanzgericht Hannover, auch unsere Generalstaatsanwälte und der Landtag sahen und sehen die patentierte Technologie der Devulkanisation ohne Depolymerisation als Liebhaberei an. Der Staat, das Land und die Kommune wollen Steuern einziehen, verweigern aber seit 1994 die steuerliche Anerkennung – als Unternehmen und als Lohnsteuerausgleich, so ist das liebe Bürgerinnen und Bürger.

Nun hat der Unterzeichner von 1994 bis 1999 Cash-Zahlungen von 284.000 DM und Wertleistungen nochmals von rund 120.000 DM an eine steuerpflichtige Person in Niedersachsen geleistet. Diese Person und inzwischen durch Verjährung strafbefreit hat diese Einnahmen nicht gemäß der Abgabenordung versteuert. Warum auch, wenn Steuerfahnder und Staatsanwälte straffrei bandenmäßige Verbrechen auf höchste Anweisung begehen dürfen, warum dann Steuerhinterzieher nicht auch?

Das Finanzamt Delmenhorst hat am 14. April 2005 diese schwere Steuerhinterziehung zur Kenntnis genommen und auch durch persönliche Unterschrift mit Stempel des Finanzamtes durch Frau K. als zuständige Sachbearbeiterin bestätigt. Was glauben Sie liebe Bürgerinnen und Bürger, was im Zusammenhang mit den vorgenannten Straftaten und dieser schweren Steuerhinterziehung passiert ist? Ganz einfach Nichts. Alle Strafanzeigen wurden gemäß § 170 Abs. 2 eingestellt. Auch Strafanzeigen gegen die Ermittler gemäß § 258a StGB, waren eine Fehlanzeige.

Nun gibt es ja Bürger und die wie Sie liebe Leserinnen und Leser, brav ihre Steuern bezahlen. In Kenntnis der ganzen Sache hat nun eine Delmenhorster Bürgerin gleichfalls ihre Rechte gemäß der Entscheidung zur Abgabenordung wahrnehmen wollen und die Kfz-Steuer nicht bezahlt. Das Finanzgericht Hannover, das Amtsgericht Delmenhorst und auch das Landgericht Oldenburg hatten ja in der Klage der Bürgerin vor dem Finanzgericht Hannover im Jahre 2008/2009 Steuerhinterziehung straffrei erlaubt. Die Bürgerin und ihre Familie hatten in den vergangenen Jahren erheblich in die Technologieforschungen und Entwicklungen der Patente investiert und fühlen sich nun durch den Staat um ihren finanziellen Einsatz vorsätzlich betrogen. Die finanziellen Schäden der Bürgerin und ihrer Familie belaufen sich auf inzwischen mehr als 150.000EUR.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde der Bürgerin ohne einen Kommentar zu diesen Vorgängen per Beschluss 2 BvR 2156/09 und 2 BvR 2213/09 am 26. Oktober 2009 abgelehnt. Wenn also, angefangen bei der Landesregierung über das Parlament, Generalstaatsanwälte und Land-, Amts- und Verwaltungsgerichte, Leiter der umliegenden Polizei-ämter bis hinunter zum Gerichtsvollzieher Steuerhinterziehung und Rechtsbeugung der Abgabenordung bei jenen nicht strafbar sind, warum sollte die Bürgerin dann Kfz-Steuern bezahlen? Da läuft dieses unser Finanzamt doch Amok und sperrte der Bürgerin durch Pfändung von 240 EUR nicht bezahlter Kfz-Steuer alle ihre Bankkonten und meldete dieses Kfz bei der Zulassungsstelle der Stadt einfach ab.
Beim Finanzamt in Delmenhorst darf man 400.000 DM Steuern straffrei hinterziehen, anhaltende Rechtsbeugung der Abgabenordung mit Schäden in dreistelliger Millionenhöhe sind kein Problem, aber seine Kfz-Steuer von 240 EUR muss man bezahlen. Das Finanzamt Delmenhorst und welches hier das Land Niedersachsen und die Kommune Delmenhorst rechtlich vertritt, verzichteten und das haben die Recherchen des Unterzeichers inzwischen ergeben, auf ca. eine halbe Milliarde an Steuereinnahmen seit 1997 mit dem ausschließlichen Grund, verbrecherische Staats- und Justizbeamte nicht zu bestrafen wie es im Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verlangt wird.

Haben Sie liebe Bürgerinnen und Bürger schon einmal an den Ratsversammlungen der Delmenhorster Bürgerschaft zur Haushaltsplanung teilgenommen? Die Stadt Delmenhorst hat keine ausreichenden Steuereinnahmen zu verzeichnen, verzichtet aber auf Gewerbesteuern! Alle Ratsmitglieder haben damit kein Problem, bis auf die Ratsfrau Sassen vom Bürgerforum. Sie hakt nach, deckt auf und ändert, wo sie kann. Sie stimmte dem Haushalt nicht zu, weil die Einnahmeseite im städtischen Haushalt nicht ordentlich bearbeitet wurde und begründete dies unter anderem mit den fehlenden Einnahmen des Unterzeichners.

In der Tat, mit diesen unangreifbaren Fakten und Tatsachen wären wir eine Bananen– oder auch Verbrecherrepublik a la Ex-DDR, wenn es da nicht den Art. 20 Abs. 4 unserer Verfassung gäbe, „welcher zum Widerstand gegen diese bandenmäßigen Vergehen und Verbrechen und zum größten Schaden des Gemeinwohls aufruft“.
Ich, der Unterzeichner „war“ CDU-Mitglied der DDR bis 1977 und anschließend bis zum Freikauf politischer Häftling in den Zuchthäusern von Cottbus und Brandenburg. Durch diese Veröffentlichung zeige ich hiermit auf, dass der Art. 1 Grundgesetz und auch der Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz durch die Bürger der Republik verteidigt werden müssen. Weder die Politik, noch die Judikative und überhaupt nicht die Exekutive, sind wie jeder Bürger es hier lesen konnte, in der Lage dazu.
Abschließend, hierzu erklärte die Bundeskanzlerin sinngemäß und welche erst kürzlich und weltweit als eine der mächtigsten 100 Personen in der Welt bezeichnet wurde am 05. März 2012 unter dem Az. 131- K- 500617/12/0001 des Bundeskanzleramtes, gemäß der Verfassung sind ihr die Hände gebunden gegen derartige Vergehen und Verbrechen von Staats- und Justizbeamten der Bundesrepublik Deutschland vorzugehen.

Gez. Gerhard Krieg
Ehemaliger politischer Häftling der DDR 1977
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.

Die Schriftsätze des Kanzleramtes und des Deutschen Bundestages sind auf der Webseite
http://www.relaston.de einzusehen.