Beseitigung des Demokratischen Rechtsstaates - Kriminelle Banden innerhalb der ausführenden und rechtsprechenden Gewalt?

Deutscher Bundestag Date, 12. Juli 2015
Für alle Abgeordneten der im
Deutschen Bundestag vertretenden Parteien
Platz der Republik 1

11011 Berlin

„Demokratischer Rechtsstaat“ – vorsätzliche und bandenmäßige Beseitigung der Rechtsordnung durch Teile der Exekutivorgane sowie mit Wissen höchster Legislative sowie Judikative, hier in der Bundesrepublik Deutschland – systembedingte vorsätzliche Vergehen und Verbrechen gegen die Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 103 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG -

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

als ehemaliger politischer Häftling der Ex-DDR des Jahres 1977/1978 setze ich Sie, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, über folgende vorsätzliche und bandenmäßige Beseitigung der Demokratischen Rechtsordnung seit 1988 in der Bundesrepublik Deutschland, hier in meinen und beteiligter Dritter Belangen mit nachfolgender Erklärung und unter Beifügung von entsprechenden Beweismitteln (durch Nennung der Ermittlungsakten) in Kenntnis. Der Deutsche Bundestag war über viele vergangene Jahre immer wieder über vorsätzliches bandenmäßiges schwerstkriminelles Verhalten von Exekutiven und Judikativen schriftlich durch Petitionen in Kenntnis gesetzt worden.

Ich schreibe nun diese Erklärung an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus dem Grunde, weil sich kein Anwalt mehr wagt und selbst in einfachen OWi-Angelegenheiten, ein Mandat für mich vor Gericht zu übernehmen. Es ging und geht sogar soweit, dass Zivilklagen beim Gericht (AG DEL Az. NZS 11 M 272/13 einfach bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg verschwanden) oder mit fadenscheinigen Gründen (AG Syke Az. 9 C 646/15) abgelehnt wurden. Richter am Sozialgericht Oldenburg mit vorliegenden Anschuldigungen und Beweismitteln mündliche Verhandlungen verweigerten, eben um Recht beugen zu können. Auch vertritt aktuell eine promovierte Richterin am AG Wildeshausen die Meinung, dass ein OWi-Angeklagter vor Gericht keinen Anwalt benötigt. Das Ziel der Ablehnungen oder auch die Unterdrückung dieser Klagen bei Gericht, ist einzig und allein in der Umgehung des § 183 Abs. 1-4 GVG durch das betreffende Gericht und damit gleichfalls dem Legalitätsprinzip zu suchen. Als Zeugen in solchen Verfahren wurden höchste Justiz – und Staatsbeamte aus vier Bundesländern, wie unter anderem auch der Generalbundesanwalt benannt. Diese gelten in den Zivilverfahren als Mitwisser und Fachaufsichtsführende an schwersten Straftaten zu meinem und Dritter Nachteil.

An nachfolgenden Beispielen aus nichtgeführten Ermittlungsverfahren ( gemäß § 170 Abs. 2 StPO oder § 152 Abs. 2 StPO) können Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete ersehen, welche vorsätzliche bandenmäßige und kriminelle Energie von Teilen der Exekutiven und Teilen der Judikativen ausgingen und ausgeht, wobei die Bundeskanzlerin schon im Jahre 2012 (Az. 131- K- 500 617/12 0001) sich auf die Verfassung berief und nichts dagegen unternehmen darf.

Unangreifbare Tatsachen:

-Falschparken bestrafen die Exekutive und Judikative bis zur Erzwingungshaft des Beschuldigten oder auch Schuldigen-

Nicht ermittelt und nicht bestraft wurden folgende schwerste Straftaten gegen den Unterzeichner und im Zusammenhang Dritter, mit unglaublichen finanziellen und nun auch körperlichen Schäden:

1.Anstiftung zu BtM-Verbrechen

Az. 103 Js 3848/03 StA Verden – LOStA Roland H. StA-OL

2.Strafvereitelung der Anstiftung von BtM-Verbrechen
Az. 6 Zs 939/03 GenStA-Celle
Az. 4121E-S5.176/03 NDS-Justizministerium
Ein Fachaufsichtsführender und Beamter der Bundesrepublik
Deutschland in der Justiz und der sich an der Anstiftung von zumindest
einem BtM-Verbrechen beteiligte, wenn auch strafrechtlich verjährt

3.Steuerhinterziehung
Az. 1 AR 359/04 Generalbundesanwaltschaft
FA Delmenhorst 14. April 2005 St.-Nr. 57/124/02617

4.Strafvereitelung der Steuerhinterziehung
– zweifach ab 100.000EUR aufwärts –
Az. NZS 910 Js 22232/11 StA Oldenburg
Az. 13K 137/08 Finanzgericht Hannover
Az. 02265/01/15 NDS-Landtag vom 16. Januar 2006
Ministerpräsident Christian Wulff 15. Dezember 2005
Bundesfinanzminister 16. November 2011 – per Fax
Bundesjustizminister 16. November 2011 – per Fax
BVerfG Az. 2 BvR 2156/09 und EMGR Az. 17132/10
Az. 4 Zs 1197/13 GenStA-Düsseldorf

5.Verletzung des Patentrechts DE 197 050 11
Az. 4 Zs 18/13/08 GenStA Düsseldorf
Az. 4 Zs 1197/13 GenStA-Düsseldorf
Az. BC-2011 2045616 Staatskanzlei Düsseldorf

6.Strafvereitelung der Verletzung des Patentrechts DE 197 050 11
Az. 4 Zs 1197/13 GenStA-Düsseldorf
Az. BC-2011 2045616 Staatskanzlei Düsseldorf
Obwohl der Justiz in NRW Kopien der Lizenzverträge der US-Börsenaufsicht SEC und eines Deutschen Notars, ebenfalls aus Düsseldorf als unangreifbare Beweismittel vorlagen, verweigerte diese ein Strafverfahren.
Schadenssumme bisher $1.8 Mio. USD

7.Urkundenfälschung
Az. 103 Js 3848/03 StA-Verden Blatt 9
Az. NZS 171 Js 15483/15 StA-Oldenburg

8.Strafvereitelung der Urkundenfälschung
Az. 103 Js 3848/03 StA-Verden
Az. NZS 500 Zs 581/15 GenStA- Oldenburg

9.Falsche Anschuldigung
Az. NZS 522 Js 37725/02 StA-Verden

10.Strafvereitelung der Falschen Anschuldigung
Az. 103 Js 60310/02 StA Oldenburg

11.Verfolgung und Bestrafung Unschuldiger
Az. 4 Cs 301 Js 28583/01 AG-Verden
Az. 22 Ss 151/03 GenStA-Celle
Az. 665 Js 56105/04 LG-Mülhausen
Der Petitionsausschuss des Bundestages hatte das Vorgehen
der Thüringer Justiz zum § 6 Abs. 2 S.3 GmbHG im Jahre 2011
verurteilt. Der Thüringer Staatskanzlei ist die Rechtsansicht des
Bundesjustizministeriums und des Petitionsausschusses des Deutschen
Bundestages egal, so die Thüringer Staatskanzlei vom 28. März 2011.
So sah das Landgericht Mülhausen die erhebliche Fälschung eines
Gutachtens zur Insolvenz, der erheblichen Untreue, sowie zwei
getürkte originale Finanzierungsbestätigungen der Deutschen Bank -
hier in mittlerer Millionenhöhe, nicht als strafbare Handlungen zum
Nachteil aller Gläubiger an. Der Täter wurde soweit von der Justiz
und Politik in NRW vor Strafverfolgung beschützt, so das sich dieser
an einer weiteren Straftat zum Aktenzeichen Az. 4 Zs 18/13/08 der
GenStA-Düsseldorf straffrei beteiligen durfte.
Schadenssumme bisher €270.000EUR - LG Mühlhausen

12.Strafvereitelung der Verfolgung Unschuldiger
Az. NZS 103 Js 63185/02 StA-Erfurt
Az. Zs 403/08 GenStA–Jena
Az. 15/WE, Fr-4631 Staatskanzlei Erfurt vom 28. März 2011

13.Rechtsbeugung der Abgabenordung – anhaltend-
Az. 16 V 10089/03 Finanzgericht Hannover
Schadenssumme lässt sich noch nicht beziffern, dürfte sich aber im dreistelligen Millionenbereich bewegen

14.Strafvereitelung der Rechtsbeugung der Abgabenordnung
Az. NZS 1141 Js 40496/04 StA-Hannover
Az. 02265/01/15 NDS-Landtag vom 16. Januar 2006

15.Verletzung des Postgeheimnisses
Az. NZS 402 Js 18253/06 der StA-Verden
Schadenssumme aus Lebensversicherung 50.000EUR

16. Strafvereitelung der Verletzung des Postgeheimnisses
Az. NZS 402 Js 18253/06 der StA-Verden

17. Postunterdrückung
Az. NZS 402 Js 18253/06 der StA-Verden

18. Strafvereitelung der Postunterdrückung
Az. NZS 402 Js 18253/06 der StA-Verden

19. Fahrlässige Körperverletzung durch Rechtsbeugung – anhaltend –
Az. 171 Ujs 56225/14 StA-Oldenburg
Schadenssumme €40.000EUR zum Az. LSG Celle S 15 VE 40-13

20. Strafvereitelung der fahrlässigen Körperverletzung
Az. 171 Ujs 56225/14 StA-Oldenburg

21. Technologiediebstahl – anhaltend –
Az. 4 Zs 18/13/08 GenStA Düsseldorf
Az. 4 Zs 1197/13 GenStA-Düsseldorf
Az. BC-2011 2045616 Staatskanzlei Düsseldorf
Schadenssumme noch nicht zu beziffern

22. Strafvereitelung des Technologiediebstahls
Az. 4 Zs 18/13/08 GenStA-Düsseldorf
Az. 4 Zs 1197/13 GenStA-Düsseldorf
Az. BC-2011 2045616 Staatskanzlei Düsseldorf

23. Beihilfe durch Unterlassen zu vorgenannten Straftaten
Gemäß vorliegender Aktenzeichen

24. Strafvereitelung der Beihilfe durch Unterlassen – anhaltend –
Gemäß vorliegender Aktenzeichen

25. Beweismittelunterdrückung oder Vernichtung gegen Finanzrichter
Az. NZS 1141 Js 40469/04 der StA-Hannover

26. Strafvereitelung der Beweismittelunterdrückung oder Vernichtung
Az. NZS 1141 Js 40469/04 der StA-Hannover
Az. 4 Cs 301 Js 28583/01 AG-Verden
Az. NZS 1141 Js 44619/15 StA-Hannover

27. Betrug 180TDM plus - aus dem Jahre 2000
Az. 1755 Js 34002/00 StA-Cottbus
Schadenssumme DM180.000 plus

28. Strafvereitelung des vorsätzlichen schweren Betruges 2000-2005
Az. 1755 Js 34002/00 StA-Cottbus
Az. 1070- E I. 16/05(II/02) Staatskanzlei Potsdam
Urteil des Southern District of Florida vom 17. Mai 2007
240 Monate State Prison gegen Garry Parker

29. Prozessbetrug
Az. 16 V 10089/03 FG Hannover durch FA Syke
Gutachten vom 12. Februar 2002 zur St.-Nr. 46/124/04008
-Schadensgröße noch nicht abzusehen-

30.Strafvereitelung des vorsätzlichen Prozessbetruges
An GenStA-Oldenburg 07. April 2004 - per Fax

31.Weitere finanzielle Schäden sind durch schwere Untreue
sowie vorsätzliche Falschbeurkundung in Höhe von
nochmals €350.000EUR entstanden RA Robert H. Starnberg Az. 40 Js 21449/06 StA-München
Notar M.. Hamburg Az. 152 Js 18093/04 StA-Oldenburg

Die Staatsanwaltschaft Hannover sowie die Generalsstaatsanwälte in Celle und Oldenburg verweigern Ermittlungsverfahren gegen die Justizministerin Frau Antje Niewisch-Lennartz, hier in Bezug auf anhaltende Straftaten zum Az. NZS 1141 Js 44619/15 (§ 13 StGB mit § 258a StGB und § 129 Abs. 1 StGB).

Alle diese vorgenannten Straftaten sind gemäß dem Beschluss des BGH als vorsätzlich und bandenmäßig zu bezeichnen.

Der zu beziffernde Gesamtschaden aus Eigenmitteln und verlorenen Patentrechten dürfte seit 1997 ca. €2.7 Millionen EUR betragen. Der tatsächliche Schaden aus Einnahmeverlusten aller vorgenannten Vergehen und Verbrechen, hier seit 1997, dürfte sich im höheren dreistelligen Millionenbereich bewegen. Dieser finanzielle Schaden lässt sich problemlos an Hand von in etwa vergleichbaren Unternehmen der Umwelt- und Recyclingbranche nachweisen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zu den Straftaten der Strafvereitelung der Steuerhinterziehungen durch das Finanzgericht Hannover drei Beschwerden erhalten (u.a. Az. 2 BvR 2156/09), jedoch diese Beschwerden ohne Begründung gemäß § 93b BVerfGG mit § 93a BVerfGG abgelehnt. Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages können gern aktuell gegenüber Griechenland und den anderen EU-Staaten öffentlich erklären, dass Steuerzahlungen und Steuergerechtigkeit nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung sind. Für alle EU- Staaten hatte der EMGR unter dem Aktenzeichen 17132/10 die gleiche Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts aus 2009 vertreten – Ablehnung gemäß Art. 24 Abs. 2 der Konvention und ohne Begründung -

Nun können die Abgeordneten wohl nachvollziehen, warum kein Anwalt mehr ein Mandat weder vor einem Amtsgericht, geschweige denn vor denn entsprechenden Beschwerdegerichten mehr übernehmen möchte. Damit verliert die Bundesrepublik Deutschland das Prädikat sich öffentlich und weltweit „Demokratischer Rechtsstaat“ zu nennen. Hier hilft auch die Ausrede „per Order de Mufti“ nicht mehr und so wie Richter Fahsel in der Suedeutschen Zeitung im Jahre 2008 die täglichen Vergehen und Verbrechen von Staatsanwälten und Richtern kommentierte.

Die vorgenannten Straftaten sind nur als systembedingte Verbrechen im Auftrage des Staates zu bezeichnen und für diese der Deutsche Bundestag die volle Mitverantwortung trägt, „denn Wegsehen heißt Zustimmen“.

Hochachtungsvoll

G. K.

Ehemaliger Politischer Häftling der DDR
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.

Cc:
Bundespräsident erl.
Bundeskanzleramt erl.
Bundesjustizminister – Herr Heiko Maas erl.
Richterschaft beim BGH erl.
Richterschaft beim BFH erl.
Richterschaft beim BVerfG erl.
Internetveröffentlichung - hiermit erledigt