Rechtsanwalt Udo Reissner

BVG bestätigt Anspruch auf Einsicht in die nicht bei der Akte befindlichen Rohmessdaten im Bußgeldverfahren

Das Bundesverfassungsgericht urteilte: In vielen Fällen kann nun bereits im Verwaltungsverfahren bei der Bußgeldbehörde Einsicht in die nicht bei der Akte befindlichen Rohmessdaten genommen werden. Die BVG-Entscheidung und ihre Vorgeschichte In einer langen erwartenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 12.11.2020 (Az.: 2 BvR 1616/18) nunmehr die Rechte von Betroffenen in Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit technischen Messungen im Straßenverkehr deutlich gestärkt. Vorausgegangen war in einem Bußgeldverfahren die Ablehnung des Antrags eines Verteidigers auf Zurverfügungstellung der sich nicht bei der Akte befindlichen Rohmessdaten des Messgerätes PoliScan Speed 1 im Verwaltungsverfahren vor der Bußgeldbehörde. Die Bußgeldbehörde lehnte den entsprechenden Antrag des Verteidigers ab, sowohl der Antrag auf gerichtliche Entscheidung hiergegen als auch der Beweisantrag in der Hauptverhandlung hatten...

Endlich: Bundesverfassungsgericht bestätigt Anspruch auf Einsicht in die nicht bei der Akte befindlichen Rohme

In vielen Fällen kann nun bereits im Verwaltungsverfahren bei der Bußgeldbehörde Einsicht in die nicht bei der Akte befindlichen Rohmessdaten genommen werden. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat entschieden In einer langen erwartenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 12.11.2020 (Az.: 2 BvR 1616/18) nunmehr die Rechte von Betroffenen in Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit technischen Messungen im Straßenverkehr deutlich gestärkt. Vorausgegangen war in einem Bußgeldverfahren die Ablehnung des Antrags eines Verteidigers auf Zurverfügungstellung der sich nicht bei der Akte befindlichen Rohmessdaten des Messgerätes PoliScan Speed 1 im Verwaltungsverfahren vor der Bußgeldbehörde. Die Bußgeldbehörde lehnte den entsprechenden Antrag des Verteidigers ab, sowohl der Antrag auf gerichtliche Entscheidung hiergegen als auch der Beweisantrag in der Hauptverhandlung hatten keinen Erfolg. Die Verweigerung...

Nun sticht der "Widerruf-Joker" für Diesel-Entschädigung und Hauskredit-Zinsenkung auch beim BGH

Mit Urteil vom 27.10.2020 hat der u. a. für Bankenrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH - zur Freude der Verbraucher - für Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit dem Widerrufsjoker gesorgt. Die bisherige BGH-Position Das überraschend deutliche EuGH-Urteil vom 26.03.2020 hatte Diesel-Skandal geschädigten Autobesitzern zunächst die Möglichkeit einer vergleichsweise schnellen und kostengünstigen Diesel-Entschädigung eröffnet. Auch für die Zins-Senkung bei Haus-Krediten wurde damit erleichtert. Im Gegensatz hierzu hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Beschlüssen vom 31.03.2020 (XI ZR 198/19 und XI ZR 581/18) unter Aufrechterhaltung seiner bisherigen Rechtsprechung der vom EuGH monierten Kritik zur Kaskadenverweisung - oder auch Kettenverweisung genannt - jedoch eine Absage erteilt und diese als noch klar und verständlich angesehen. Die neue BGH-Position Doch nun hat der XI. Zivilsenat des BGH mit Urteil vom 27.10.2020 (Az.:...

VW-Abgasskandal: Einzelfall-Prüfung entscheidet über Verjährung von Ansprüchen

Neue BGH-Urteile vom 17.12.2020 und 08.12.2020 haben die Geltendmachung neuer Ansprüche stark eingeschränkt. In besonderen Einzelfällen könnte aber die Verjährungstüre noch nicht geschlossen sein. Das BGH-Urteil vom 17.12.20 Der VI. Zivilsenat entschied am 17.12.2020 über die Frage, ob die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche eines Fahrzeugkäufers gegen die VW AG bereits mit Ablauf des Jahres 2015 begann. Im Jahre 2015 war die mediale Berichterstattung über den VW-Abgasskandal so prominent, dass von der Kenntnis der betroffenen Fahrzeugkäufer ausgegangen werden könnte. Vielfach wurde in der...

Diesel-Abgasskandal: Auch der EuGH erklärt Abschalteinrichtungen für unzulässig

5 Jahre nach Bekanntwerden des VW-Dieselskandals hat am 17.12.2020 auch der EuGH die umstrittene Abgas-Software des Herstellers VW für illegal erklärt. Das BGH-Urteil vom 25.05.20 Bereits am 25.05.2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) VW dem Grunde nach zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (BGH, Az.: VI ZR 252/19). Der BGH hat in dieser Entscheidung dem Kläger einen Anspruch auf Schadensersatz dem Grunde nach zugestanden und im Rahmen der Urteilsbegründung deutlich klargestellt, dass VW seine Kunden dadurch täuschte, dass der Konzern zahlreiche Kraftfahrzeuge mit einer illegalen Abschalteinrichtung in den Verkehr brachte....

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