Widerruf-Chancen

Nun sticht der "Widerruf-Joker" für Diesel-Entschädigung und Hauskredit-Zinsenkung auch beim BGH

Mit Urteil vom 27.10.2020 hat der u. a. für Bankenrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH - zur Freude der Verbraucher - für Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit dem Widerrufsjoker gesorgt. Die bisherige BGH-Position Das überraschend deutliche EuGH-Urteil vom 26.03.2020 hatte Diesel-Skandal geschädigten Autobesitzern zunächst die Möglichkeit einer vergleichsweise schnellen und kostengünstigen Diesel-Entschädigung eröffnet. Auch für die Zins-Senkung bei Haus-Krediten wurde damit erleichtert. Im Gegensatz hierzu hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Beschlüssen vom 31.03.2020 (XI ZR 198/19 und XI ZR 581/18) unter Aufrechterhaltung seiner bisherigen Rechtsprechung der vom EuGH monierten Kritik zur Kaskadenverweisung - oder auch Kettenverweisung genannt - jedoch eine Absage erteilt und diese als noch klar und verständlich angesehen. Die neue BGH-Position Doch nun hat der XI. Zivilsenat des BGH mit Urteil vom 27.10.2020 (Az.:...

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