Ordnungsgeld

Blinde Richterwut: ab 25,- €/Tag Ordnungshaft (Angebot der Woche)

Die Verfolgung von Bürger- und Menschenrechtlern wird in Deutschland wieder salonfähig. Bald werden wieder Andersdenkende und Andersgläubige in die Vorzüge deutsch organisierter Verfolgung kommen, die ersten Grenzen fallen schon. Als aktiver Streiter und Journalist für SozialhilfeempfängerInnen und Justizopfern (berlinpresse.blogspot.com) in der Bundesrepublik Deutschland droht mir jetzt selber "Ordnungshaft" von 6 Tagen, durch Beschluss des Herrn Richter B. vom Amtsgericht Tiergarten, Aktenzeichen dieses Unikums ist (351 Gs) 95 Js 2309/08 (3107/10), siehe unten. Ich war selber über 400 Tage unschuldig unter Folter in der JVA Moabit zwischen 2002 und 2003 interniert. Ohne richterliches Gehör und entgegen Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung werde ich wahrscheinlich bald wieder illegal interniert, dies als Schwerbehinderter und mitten in ärztlichen Behandlungen. In diesem, selbst für meine Verhältnisse außergewöhnlichen Fall, konnte...

18.07.2008: | |

Verwaltungsgericht Hamburg verhängt 5000,- Euro Ordnungsgeld gegen "Arbeitsgruppe Scientology"

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 27. Juni 2008 (Az. 9 V 53/08) gegen die Arbeitsgruppe Scientology ein Ordnungsgeld in Höhe von 5000,- Euro verhängt, da diese Stelle trotz bereits im Jahre 2006 erfolgter einstweiliger Anordnung und Androhung eines Ordnungsgelds die Maßgaben des Gerichtes nicht umgesetzt sondern grob fahrlässig die gerichtlichen Anordnungen bewusst missachtet hat. In dem Verfahren ging es erneut um den Antrag eines Hamburger Scientologen, der seit 2006 gegen Frau Caberta´s „Sektenfilter“ gerichtlich vorgeht, weil sie entgegen einem klaren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 2005 (BVerwG 7 C 200.04) weiterhin ihre diskriminierende Erklärung verbreiten wollte. Frau Caberta wurde dies bereits mit gerichtlicher Anordnung vom Jahre 2006 verboten ebenso wie den Hinweis auf Dritte, die ihren Sektenfilter verbreiten. Die Mitteilung war 1 ½ Jahre trotz klarer Anordnungen des Gerichts...

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