Oberverwaltungsgericht

dieBasis NRW begrüßt Urteil des OVG Lüneburg

Düsseldorf, 08.04.2021 Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg kippt für Hannover die „nächtliche Ausgangssperre“ als Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus. Die Wirkung sei erheblich freiheitsbeschränkend und rechtswidrig. Der Beschluss ist unanfechtbar. Der NRW Landesvorstand der Partei dieBasis begrüßt die Rücknahme der rechtswidrigen Maßnahme. Der Dortmunder Rechtsanwalt Reinhard Wilhelm, Mitglied von dieBasis NRW, kommentiert die Entscheidung des OVG Lüneburg: „Leider braucht es immer noch Gerichte, um die Regierungen in Deutschland an die Einhaltung der Gesetze zu erinnern“. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weitere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Braunschweig gegen die Ausgangssperren in Peine und Gifhorn noch ausstehen. Nach mehr als einem Jahr Dauer des Pandemiegeschehens bestehe laut OVG die begründete Erwartung nach weitergehender wissenschaftlicher Durchdringung der Infektionswege. Nicht nachprüfbare...

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