Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Häusliches Arbeitszimmer richtig von der Steuer absetzen

Zum modernen Arbeitsleben gehört immer mehr das Homeoffice. Wenn der Chef das Arbeiten von zu Hause aus erlaubt, ist das nicht nur praktischer für die Familie, sondern kann auch die Steuerbelastung senken, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. „Wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt des Berufslebens bildet, kann man die Kosten dafür als Werbungskosten von der Steuer absetzen“, so Mark Weidinger, Vorstand des bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfevereins. Auch Lehrer oder Außendienstmitarbeiter, die viel am heimischen Schreibtisch tätig sind, dort aber nicht ihren beruflichen Mittelpunkt haben, können mit Steuervorteilen rechnen, wenn ihnen der Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Der Werbungskostenabzug wird hierbei aber auf 1.250 Euro im Jahr begrenzt. Laut Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. sind alle Unterhaltskosten, die in der Wohnung anfallen, abzugsfähig. Dazu zählen zum Beispiel auch Ausgaben...

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Jetzt beeilen und vor Jahresende Steuererstattungen sichern

Wer kennt das nicht: Einkommensteuererklärung? Die hat doch noch Zeit. „Leider nein“, sagt die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und mit dem Korkenknall am Silvesterabend verschenkt so mancher Steuerzahler, der die Fristen nicht beachtet, bares Geld. Die bundesweit tätige Lohnsteuerhilfe Bayern e. V., die mehr als 500.000 Mitglieder betreut, empfiehlt Arbeitnehmern, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, rechtzeitig tätig zu werden. Nach Erfahrungen der Lohnsteuerhilfe Bayern kennen viele Arbeitnehmer ihre Ansprüche nicht. Der Staat spart dadurch jährlich Millionen, die dem Steuerzahler im Geldbeutel fehlen. Deshalb lautet die Empfehlung der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.: Jetzt handeln! Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, haben vier Jahre lang Zeit, ihre Einkommensteuererklärung abzugeben. Das heißt: Die Erklärung für das Jahr 2007 muss spätestens am 31. Dezember 2011 beim Finanzamt...

Neuer Vorstand für die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Für die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. beginnt eine neue Ära. Am 29. Oktober 2011 wurde bei einer Delegiertenversammlung in München ein neuer Vorstand gewählt. Künftig wird Robert Dottl als Vorstandsvorsitzender die Geschicke des Vereins mit über 500.000 Mitgliedern lenken. Unterstützung erhält er von Gudrun Steinbach und Mark Weidinger; beide wurden erstmals in die Vorstandschaft gewählt. Wieder gewählt wurden Hans Daumoser und Wolfgang Schaetz. „Vielen Dank für Ihr Vertrauen“, sagte Robert Dottl nach dem Wahlergebnis. „Wir werden den Weg weitergehen, den die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. eingeschlagen hat. Als Sprachrohr unserer Mitglieder wollen wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass sie von den vielen Steuersparmöglichkeiten profitieren können, die es gibt, und Arbeitnehmer, Rentner und Schüler eine angemessene Beratung erhalten. Auch die konstruktive Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden werden wir pflegen.“ Langjährige...

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Hochwasserschäden können von der Steuer abgesetzt werden

Viele Regionen Deutschlands sind vom Hochwasser betroffen. Dadurch entstehende Schäden am eigenen Heim können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. „Steuerlich können jedoch nur Schäden berücksichtigt werden, welche die Wohnung betreffen“, informiert Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. „Werden das Auto, die Garage oder der Garten beschädigt, ist leider keine Steuererleichterung möglich.“ Ein weiterer wichtiger Punkt: Steuerlich absetzbar sind Schadenskosten, die nicht durch eine...

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Finanzämter schreiben Rentner an – Steuernachzahlungen drohen

Lange war es angekündigt, nun wird es ernst. Wenige Wochen vor Weihnachten haben die Finanzämter angefangen, Rentner anzuschreiben, die seit 2005 verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Laut Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. kann es für Senioren brenzlig werden, die mehr als 500 Euro nachzahlen müssen. „Das tut nicht nur dem Geldbeutel weh, sondern kann auch zu einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen“, warnt Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. „Das klingt zunächst hart, entspricht aber dem deutschen Steuerrecht und das Finanzministerium hat bereits im Februar 2009 deutlich gemacht,...

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Verspätete Abgabe der Steuererklärung wird teuer

Mit der Steuererklärung beschäftigt sich niemand gerne. Dennoch sollte die Erklärung stets pünktlich abgegeben werden, denn ein Versäumnis kann teuer werden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Wird die Abgabefrist versäumt und auch die Verlängerungsfrist nicht eingehalten, muss mit einem Verspätungszuschlag gerechnet werden. Das Finanzamt kann maximal 10 Prozent der festgesetzten Steuer – maximal jedoch 25.000 Euro – einfordern. Sind Steuerzahler etwa zwei Wochen zu spät dran, sind die Finanzämter meist großzügig und verzichten auf den Zuschlag. Auch beim ersten Versäumnis zeigen sie sich oftmals...

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Einkommensteuererklärung 2009 muss am 31. Mai beim Finanzamt sein

Viele Steuerzahler schieben die Steuererklärung gerne auf die lange Bank. Viel Zeit bleibt allerdings nicht mehr. „Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis zum 31. Mai beim Finanzamt einreichen“, betont Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Zur Abgabe verpflichtet sind zum Beispiel Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen oder auch junge Eltern, die 2009 Elterngeld erhalten haben. Das gleiche gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld I, von Kranken- oder Mutterschaftsgeld. Betragen diese Lohnersatzleistungen mehr als 410 Euro, ist die Steuererklärung Pflicht. Wer Einnahmen...

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Kurzarbeitergeld verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung

Mit der Wirtschaftskrise kam in einigen Unternehmen auch die Kurzarbeit. Betroffene müssen nicht nur monatlich mit einem geringeren Betrag auskommen, sondern sind nun auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. In vielen Fällen müssen sie sogar mit einer Nachzahlung rechnen. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. „Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung wie Elterngeld oder Krankengeld“, informiert Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.. „Wenn 2009 mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld geflossen sind, ist eine Steuererklärung Pflicht.“ Kurzarbeitergeld ist zwar ebenso wie...

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