Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Einkommensteuererklärung 2009 muss am 31. Mai beim Finanzamt sein

Viele Steuerzahler schieben die Steuererklärung gerne auf die lange Bank. Viel Zeit bleibt allerdings nicht mehr. „Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis zum 31. Mai beim Finanzamt einreichen“, betont Siegfried Stadter, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Zur Abgabe verpflichtet sind zum Beispiel Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen oder auch junge Eltern, die 2009 Elterngeld erhalten haben. Das gleiche gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld I, von Kranken- oder Mutterschaftsgeld. Betragen diese Lohnersatzleistungen mehr als 410 Euro, ist die Steuererklärung Pflicht. Wer Einnahmen aus einer Vermietung hat oder auf Lohnsteuerklasse VI arbeitet, muss sich ebenfalls dem Papierkram stellen. Auch Ehepaare mit der Steuerklassenkombination III/V oder Arbeitnehmer, bei denen Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden, müssen bis Ende Mai ihre Steuererklärung abgeben.

Für viele Arbeitnehmer kann es sich lohnen, die Unterstützung eines Lohnsteuerhilfevereins wie der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. in Anspruch zu nehmen. Dies bringt gleich zwei Vorteile: Zum einen wird die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2010 verlängert. Zum anderen können die Steuerexperten auf viele Steuersparmöglichkeiten aufmerksam machen, die den Arbeitnehmern bisher eventuell entgangen sind oder zu kompliziert waren. Das kann bares Geld bringen: Allein für das Steuerjahr 2008 bekamen die Mitglieder der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. im Durchschnitt 1.210 Euro erstattet.

Mehr Infos zum Thema unter www.lohi.de.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit annähernd 500.000 Mitgliedern ist er einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. In über 350 Beratungsstellen berät die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. ihre Mitglieder im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.

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