Haftungsverteilung

Die Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall - Teil 3: Unfälle bei Missachtung der Vorfahrt

RUMMMMMS! Durchschnittlich erleidet ein Autofahrer alle fünf Jahre einen Verkehrsunfall. Für die entstandenen Sach- und Personenschäden haftet der Unfallverursacher bzw. die Haftpflichtversicherung des von ihm gefahrenen Fahrzeugs. Sind mehrere Verkehrsteilnehmer für den Unfall verantwortlich, wird die Haftung zwischen den Beteiligten aufgeteilt. Es wird eine sogenannte Haftungsquote gebildet. Bei der Bestimmung der konkreten Haftungsverteilung sind letztlich immer die jeweiligen Umstände des Einzelfalls, wie etwa das einzelne Verschulden, die Verkehrsverhältnisse am Unfalltag oder die Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge, entscheidend. Dennoch haben sich in der Rechtsprechung und der Regulierungspraxis der Kfz-Versicherungen für häufig vorkommende Unfallkonstellationen bestimmte Standardquoten für die Haftungsverteilung herausgebildet. In dieser Serie zum Verkehrsrecht werden die üblichen Haftungsquoten für typische Verkehrsunfälle...

Die Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall - Teil 1: Allgemeines zum Schadensersatzanspruch nach Haftungsquote

RUMMMMMS! Durchschnittlich erleidet ein Autofahrer alle fünf Jahre einen Verkehrsunfall. Für die entstandenen Sach- und Personenschäden haftet der Unfallverursacher bzw. die Haftpflichtversicherung des von ihm gefahrenen Fahrzeugs. Sind mehrere Verkehrsteilnehmer für den Unfall verantwortlich wird die Haftung nach dem jeweiligen Verschulden aufteilt. Es wird eine sogenannte Haftungsquote gebildet. Bereits bei einfachen Schadensfällen kann die Bestimmung der jeweiligen Haftungsquote und damit die Abwicklung der Schadensersatzansprüche kompliziert werden. Besonders kritisch wird es, wenn mehrere Verkehrsteilnehmer beteiligt sind, der Unfallhergang unklar ist und später über das jeweilige Verschulden gestritten wird. Schwierig wird es auch, wenn der Sachverhalt wegen unterschiedlicher oder fehlender Zeugenaussagen nicht mehr zweifelsfrei aufgeklärt werden kann. In diesen Fällen bildet die Frage nach der Haftungsverteilung das zentrale Problem...

Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss haftet der Alkoholsünder nicht immer alleine

Auch wenn ein Autofahrer infolge einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit einen Verkehrsunfall verschuldet, muss er nicht zwangsläufig für den vollen Schaden einstehen. Ein Mitverschulden des Unfallgegners kann die Haftung des Alkoholsünders ganz erheblich mindern. In einem interessanten Rechtsstreit beurteilten die Richter des Oberlandesgerichts Stuttgarts die Haftungsverteilung bei einem Zusammenstoss zwischen einem alkoholbedingt fahruntüchtigen Autofahrer und einem ihm entgegenkommenden Fahrer, welcher entgegen dem Rechtsfahrgebot seine Fahrbahn ganz links befuhr (OLG Stuttgart Urteil vom 26.10.2006, 13 U 74/06; 13 U 74/2006). Der Fall Ein Autofahrer war mit 1,49 Promille im Straßenverkehr unterwegs. Aufgrund seiner alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit lenkte er sein Fahrzeug teilweise auf die Gegenfahrbahn und verursachte dadurch einen Zusammenstoß mit einem ihm entgegenkommenden Fahrzeug. Das entgegenkommenden Fahrzeug befuhr...

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