Gnutella
12.03.2012: Recht | Abmahner | Abmahnung | Daniel Sebastian | daten | download | filesharing | Filmchen | Filme | Geld | Gericht | German Top 100 Single Charts | gewinn | Gnutella | Illegal | Inkasso | Internet | Internetabzocke | Konsumer | konsumer.info
Pressetext verfasst von konsumer am Mo, 2012-03-12 00:07.
Abgemahnt von Rechtsanwalt Daniel Sebastian?
Vorsicht AbmahnungWie Verbraucherschutz.tv berichtet, mahnt ein “Rechtsanwalt Daniel Sebastian” aus Berlin seit kurzem massenweise Urheberrechtsverstöße durch die illegale Verbreitung von Computerspielen, Musikalben und Lieder aus Musiksamplern in Internettauschbörsen ab.
Die Kanzlei fordert von den ermittelten Anschlussinhabern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz in Form von Anwaltskosten und Lizenzgebühren. Besonders auffällig sind die im Vergleich zum Branchendurchschnitt relativ hohen Schadensersatzforderungen, die von EUR 680,00 für 1 Lied bis hin zu EUR 4800,00 für ein ganzes Musikalbum reichen.
“Rechtsanwalt Daniel Sebastian” vertritt Rechteinhaber, deren Lieder sich oft auf Musiksamplern wie den German Top 100 Single Charts, Future Trance oder Bravo Hits befinden. In diesen Fällen ist meist mit einer ganzen Abmahnlawine zu rechnen, da jeder Rechteinhaber berechtigt ist, für sein Lied eine...
» Weiterlesen | Anmelden oder registrieren um Kommentare einzutragen - 1012 Zeichen in dieser Pressemeldung
Pressetext verfasst von Dr-Abmahnung am Sa, 2010-11-06 14:24.
Kademlia -Vuze eMule Gnutella LimeWire Gtk-Gnutella Phex Gnutella2 Shareaza FastTrack Kazaa Lite K BitTorrent
Kademlia -Vuze, eMule-, Gnutella -LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex-, Gnutella2 -Shareaza-, FastTrack -Kazaa Lite K-, BitTorrent, eKad, eDonkey, StealthNet, I2Phex, GNUnet, Freenet. Die Liste der Filesharingprogramme ist lang. All dieses Programme haben gemeinsam, dass sie dem Nutzer eine Menge Ärger bereiten können. Das liegt an dem Aufbau, also der Programmierung eben jener Peer-to-Peer Netzwerke. Es ist nämlich so, dass der Anwender des Programms, sollte er eine urheberrechtliche geschützte Datei herunterladen, diese automatisch anderen zum Download anbietet. Der Jurist spricht in diesem Fall von einer öffentlichen Zugänglichmachung, oder unerlaubten Verwertung nach § 106 Abs. 1 UrhG i.V.m §§ 15, 16, 17, 19 Abs. 2 UrhG.
Da die wenigsten wissen, dass sie mit dem Download automatisch Uploadmöglichkeiten anbieten, muss an dieser Stelle ausdrücklich vor der Nutzung solcher Programme gewarnt werden. Die Folge kann eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung...
» Weiterlesen | Anmelden oder registrieren um Kommentare einzutragen - 1399 Zeichen in dieser Pressemeldung