Flugrecht

Rechte der Urlauber

Kanzlei Mingers & Kreuzer Sommerzeit ist Ferienzeit und viele Deutsche zieht es in den Süden, wo die Sonne scheint und sich erholt werden kann. Doch was wenn die vermeintliche Erholung zum Stress wird, beispielsweise weil der Flug sich massiv verspätet? Nicht bei jeder Flugverspätung hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung. Erst kürzlich haben die obersten Gerichte entschieden, dass bei außergewöhnlichen Umständen keine Zahlung seitens der Fluggesellschaft erfolgen muss. Es gibt jedoch viele Szenarien in denen die Airlines pauschal dem Reisenden gegenüber verpflichtet sind. "Zum einen müssen sie bei einer Verspätung die wartenden Fluggäste mit Mahlzeiten und Getränken versorgen, sowie unentgeltlich zwei Telefongespräche, Faxe oder Emails ermöglichen.", erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers, www.anwaelte-bonn.com . Zudem stehen den Fluggästen pauschal ab einer Wartezeit von 3 Stunden finanzielle Entschädigungen...

Verbraucherorganisationen verklagen Iberia wegen des Chaos am Flughafen Madrid-Barajas

Zur Weihnachtszeit Ende Dezember 2008 bis Mitte Januar 2009 herrschten am spanischen Flughafen Madrid-Barajas chaotische Zustände. Fast alle Flüge waren verspätet. Tausende Flugpassagiere waren von Annullierungen, Umbuchungen und Überbuchungen betroffen. Nun untersucht die spanische Regierung die Vorfälle und hat Verfahren gegen die Fluggesellschaft Iberia eingeleitet. Mehrere Verbraucherorganisationen bereiten Sammelverfahren gegen die Iberia vor. von Yolanda Miguel Muñoz (Netzwerk Pro-V, www.reise-recht-wiki.de) Bummelstreik, Ausstand, Grippewelle, Schneefall, Nebel - hinter den Vorfällen am spanischen Flughafen Madrid-Barajas Anfang Januar 2009 mit Verspätungen, Flugannullierungen und dem chaotischen Wochenende des 9. Januar 2009, stehen viele Fragezeichen. Betroffen waren vor allem Fluggäste der Fluggesellschaften Air Europa, Alitalia, EasyJet, Spanair und Iberia. Der Reihe nach: Die Arbeitskonflikte der spanischen Fluggesellschaft...

Katalogpreise und Preisangaben deutscher Reiseveranstalter rechtlich unverbindlich

Das Bundesjustizministerium hat unter Federführung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und dem Tourismusbeauftragten der Bundesregierung Ernst Hinsken nach erfolgreicher Lobbyarbeit des Deutschen Reiseverbandes die Informationspflichten-Verordnung des BGB (sogenannte BGB-InfoVO) geändert und die Möglichkeit nachträglicher Preiserhöhungen für Reiseveranstalter beschlossen. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) November 2008 (Ms) Grundsätzlich sind nachträgliche Preiserhöhungen dem deutschen Recht fremd. Ist der Preis der Leistung einmal erklärt und beworben, lässt sich dieser nicht ohne Weiteres einseitig erhöhen. Dies galt bisher auch im Reisevertragsrecht für Reiseveranstalter. Daraus resultierte jedoch die Schwierigkeit für Reiseveranstalter, flexibel auf Preisveränderungen, insbesondere bei steigender oder nachlassender Nachfrage, zu reagieren. Ergebnis der Rechtslage waren eng bedruckte...

Ryanair streicht Flüge und Flugbuchungen von Drittanbietern - Rechte als Flugpassagier

Ryanair hat bekanntgegeben, dass Passagiere mit Flugbuchungen von Drittanbietern nicht befördert und am Check-In-Schalter abgewiesen würden. Die Buchungen würden gelöscht und das Entgelt zurückgezahlt. Diese außergewöhnlich drakonische Maßnahme ist ein Schlag ins Gesicht für Fluggäste, die mit Ryanair fliegen wollten. Mit den europäischen Fluggastrechten und ihren Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag über den Flug stehen Flugpassagiere jedoch nicht rechtlos dar. von Yvonne Heitmeyer (Netzwerk Fluggastrechte) www.reise-recht-wiki.de August 2008 (Kö) Sommer, Sonne, Strand und Meer. Der Monat August ist Hochsaison...

Bei schweren Reisemängeln können Reisende den gesamten Reisepreis zurückverlangen

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Pauschalurlaubern. Urlauber können bei erheblichen Reisemängeln unter Umständen die Rückzahlung des gesamten Reisepreises und nicht nur eine anteilige Minderung des Reisepreises geltend machen. Dies gilt sogar, wenn der Mangel der Reise ein einzelnes Ereignis ist und der Urlaub ansonsten mangelfrei durchgeführt werden konnte. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) August 2008 (Kö) Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil vom 15.07.2008 (Az.: X ZR 93/07) die Rechte von Pauschalreisenden erheblich gestärkt. Ein Ehepaar flog im Rahmen einer Flugreise...

Hurrikan, Tropensturm und Taifun: Kostenfreie Vertragslösung vom Reisevertrag für Reisende

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Hurrikane-George-Entscheidung die Rechte von Pauschalurlaubern gestärkt. Das Amtsgericht Neuwied hat diese Entscheidung bekräftigt und die Informationspflichten von Reiseveranstaltern ausgeweitet. Urlauber können den Pauschalreisevertrag bei gefährlichen Wirbelstürmen, Tropenstürmen, Hurrikanen, Taifunen, und sonstigen Naturkatastrophen kostenfrei kündigen. Der Reiseveranstalter darf keine Stornierungsgebühren oder sonstige Entgelte verlangen. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) August 2008 (Kö) Der Tropensturm Fay raste vergangene Woche mit Windgeschwindigkeiten...

Untersuchungen der EU-Kommission und spanischer Ministerien gegen Ryanair

Ryanair hat bekanntgegeben, dass Passagiere mit Flugbuchungen von Drittanbietern nicht befördert und am Check-In-Schalter abgewiesen würden. Die Buchungen würden gelöscht und das Entgelt zurückgezahlt. Diese außergewöhnlich drakonische Maßnahme ist ein Schlag ins Gesicht für Fluggäste, die mit Ryanair fliegen wollten. Nun haben die Europäische Kommission und das spanische Transportministerium Untersuchungen eingeleitet. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) August 2008 (Kö) "Es ist meine Entscheidung, es ist meine Airline und Punkt". Mit dieser Erklärung reagierte Michael O'Leary, Vorstandsvorsitzender...

Inhalt abgleichen