Emittentenprivileg

Betrügerische Angebote von Aktien in 2022 gestiegen: Die Kapitalmarktaufsicht warnt vor vorbörslichen Aktienangeboten

Wertpapierangebote bei denen nach Zahlung keine Wertpapiere an die Interessenten geliefert werden: In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen unbekannte Personen unaufgefordert mit sogen. "cold callings" telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern aufnehmen, um ihnen Aktien bekannter Unternehmen vor deren Börsengang zum Kauf anzubieten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) stellt daher auf ihrer Website detaillierte Informationen zu der beschriebenen Betrugsmasche bereit. Die von den Betrügern angebotenen Aktien werden nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar; in einigen Fällen existieren die angebotenen Aktien noch nicht einmal. Wenn bekannte und namhafte Unternehmen - wie z.B. die Porsche AG - den Börsengang planen, weckt das bei Anlegerinnen und Anlegern häufig Interesse. Das machen sich auch Kriminelle zunutze –...

Gewerbsmäßige Vermittlung von Kapitalanlagen gemäß dem § 34 f GewO mit Erlaubnis oder erlaubnisfrei nach dem Emittentenprivileg

Eine Gewerbeerlaubnis gem. dem §§ 34 f GewO und nach den §§ 34c ff Gewerbeordnung ( GewO ) benötigt jeder, der gewerbsmäßig den Abschluss von Darlehensverträgen und Finanzinstrumenten ( keine Wertpapiere ) für Dritte vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen möchte, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) von der Dr. Werner Financial Service AG. Vermittler ist nicht das Emissionsunternehmen selbst mit seinen abhängig beschäftigten Mitarbeitern.( Zu diesen abhängig Beschäftigten zählen nicht die Mini-Jobber ). Beschäftigte Mitarbeiter verkaufen bzw. vermitteln keine Kapitalanlagen für Dritte, sondern eigene Geldanlagen. Das Emissionsunternehmen genießt das sogen. Emittentenprivileg und benötigt am Kapitalmarkt keiner zusätzlichen Platzierungserlaubnis und keiner Erlaubnis nach der Gewerbeordnung. Darlehensvermittler im Sinne der Gewerbeordnung ist, wer dauerhaft gegen Entgelt...

Der Direktvertrieb von Kapitalanlagen ist für jeden Initiator nach dem Emittentenprivileg möglich – von Dr. Horst Werner

Die Platzierung des Initiators seiner eigenen Kapitalanlagen ist stets erlaubnisfrei bzw. BaFin-frei und man bezeichnet dies als das sogen. Emittentenprivileg. Dagegen bedarf der Dritt-Vertrieb bzw. der Verkauf von wertpapierlosen Vermögensanlagen und/oder der Wertpapierverkauf durch Dritte bzw. der Wertpapierhandel sowie der Finanz-Vertrieb von Dritten als Vermittler ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) der Erlaubnis gem. § 34 f Gewerbeordnung und bei Wertpapieren der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG), sofern es sich bei den Beteiligungsangeboten um wertpapierverbriefte Kapitalanlagen und Finanzierungsinstrumente handelt. Dazu gehören immer Aktien und Anleihen sowie Genussscheine, soweit auch die letzteren wertpapierverbrieft sind. Zu den Finanzinstrumenten gehören also alle Kapitalanlagen mit Ausnahme der grundschuldbesicherten Darlehen. Wertpapiere dürfen...

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