ETF-Vermögensverwalter
02.02.2022: Wirtschaft | Bafin | Begriff | Betreiben erlaubnispflichtiger Geschäfte | ETF-Vermögensverwalter | finanzdienstleister | Finanzmarkt-Aufsichtsgrundsätze | fintech | Online-Wertpapierportale
Pressetext verfasst von HorstWerner am Mi, 2022-02-02 15:20.
Fintech-Unternehmen erobern den Markt für innovative Finanzdienstleistungen durch digitale Technik - von Dr. jur. Horst Werner
Der Begriff "FinTech" steht für Unternehmen, die innovative, technologiebasierte und mit dem Thema „Finanzen“ in Zusammenhang stehende Anwendungssysteme anbieten, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Der Markt für sogenannte innovative FinTechs erfordert, technische Innovationen im Finanzdienstleistungsbereich einerseits nicht durch zu bürokratische Eingriffe im Keim zu ersticken, gleichzeitig aber zu verhindern, dass diese Innovationen Finanzmarkt-Aufsichtsgrundsätze verletzen. Aufsichtsrechtliche Relevanz hat ein Fintech-Unternehmen stets dann, wenn es – unabhängig von der verwendeten Technologie – erlaubnispflichtige KWG-Geschäfte betreibt. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 KWG, Finanzdienstleistungsgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1a KWG sowie Zahlungsdienste gemäß § 1 Abs. 2 ZAG bzw. das E-Geld-Geschäft nach § 1a Abs. 2 ZAG. Fintechs sollten die Aufsichtsbehörden kontaktieren,...
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