Berliner Testament

Steuern sparen mit dem Supervermächtnis im Berliner Testament - so funktioniert das clevere Modell

Wer im Berliner Testament ein sogenanntes Supervermächtnis einsetzt, kann gezielt Erbschaftsteuer sparen. Doch die Gestaltung will gut durchdacht sein. Das Berliner Testament gehört zu den Klassikern unter den letztwilligen Verfügungen - besonders bei Ehepaaren ohne große juristische Vorkenntnisse. Man setzt sich gegenseitig als Alleinerben ein, nach dem Tod des Letztversterbenden sollen dann die Kinder oder ein anderer Wunscherbe alles erhalten. Einfach, klar und rechtlich anerkannt. Doch steuerlich betrachtet ist das Modell alles andere als optimal. Denn: Im ersten Erbfall bleibt das Vermögen zwar steuerfrei innerhalb der Ehe. Doch nach dem zweiten Todesfall fällt der gesamte Nachlass - samt Zugewinn - auf einmal an die Kinder oder sonstige Schlusserben. Die steuerlichen Freibeträge der Kinder (derzeit 400.000 € pro Elternteil) laufen im ersten Todesfall ungenutzt aus. Und das kann teuer werden. Hier kommt das sogenannte Supervermächtnis...

Wenn Kinder leer ausgehen sollen: Pflichtteilsumgehung durch kreative Gestaltung im Erbrecht

Wer Pflichtteilsansprüche gezielt reduzieren will, braucht kreative und rechtssichere Strategien. Ein Praxisbeispiel zeigt, wie sich Vermögen schützen lässt - ohne Gesetze zu umgehen. Nicht jede Familienkonstellation ist harmonisch. Gerade im Bereich des Erbrechts äußern viele Mandanten den Wunsch, bestimmte Angehörige - häufig Kinder aus früheren Beziehungen - nicht am Nachlass zu beteiligen. Doch das deutsche Pflichtteilsrecht macht einen vollständigen Ausschluss nahezu unmöglich. Trotzdem lassen sich Pflichtteilsansprüche zumindest wirtschaftlich reduzieren - mit durchdachter Gestaltung und Fingerspitzengefühl. Ein aktueller Beratungsfall zeigt, wie komplex, aber auch lösbar solche Situationen sein können: Ein Ehepaar ohne gemeinsame Kinder, der Ehemann mit einem Sohn aus erster Ehe, den er ausdrücklich enterben möchte. Die Eheleute besitzen ein umfangreiches Immobilienvermögen, aus dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten....

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