Nießbrauch

Von Nießbrauch bis Wohnrecht – Die HausVorsorge beantwortet die häufigsten Fragen zum Immobilien Teilverkauf

Durch einen Immobilien Teilverkauf eröffnen sich für Eigenheimbesitzer vielfältige Möglichkeiten und Vorteile. Dennoch gibt es einige Fragen und Irrtümer, die scheinbar zwischen ihnen und dem großen finanziellen Potenzial der eigenen vier Wände stehen. Theo Egenolf und Steffen Löw, die beiden Geschäftsführer der HausVorsorge Immobilienbeteiligungs GmbH aus dem Raum Limburg, beantworten die am häufigsten gestellten Fragen und räumen mit den größten Irrtümern auf, die es zum Thema Immobilien Teilverkauf gibt. 1. Wie genau funktioniert das Konzept „Immobilien Teilverkauf“ und womit dürfen Eigenheimbesitzer rechnen? Steffen Löw: „Durch den Teilverkauf des Eigenheims oder der Eigentumswohnung sichern sich vor allem ältere Immobilieneigentümer eine hohe Liquidität im Alter und finanzielle Freiheit. Nach einem ersten unverbindlichen Angebot, das wir auf Grundlage von Angaben der Eigentümer zu ihrer Immobilie erstellen,...

Neues Rentenbasis-Informationszentrum online und kostenfrei. Dank Eigenheim / Eigentumswohung zur sicheren Doppelrente.

Nun gibt es Arbeitshilfen zum Verstehen, Begreifen und Anwenden für Verkäufer und Erwerber. In dieser Fülle ist es ein neuer Dienst für eine zweite Rente. Eine eigene Immobilie in Rente und Wohnrecht verwandeln: Die "Familienschutzzentrale" liefert Sofortinformation kostenfrei online für Eigenheime wie auch Eigentumswohnungen. Seit etwa 2007 ist die "Umkehr-Hypothek" oder auch "Rückwärts-Hypothek" ein gelegentliches Thema der Presse in Deutschland. Ein kleiner Markt hat sich gebildet, wie man in dieser oder anderer Form die eigene Immobilie auf Rentenbasis verkaufen kann. Das hilft aber nur relativ begrenzt. Denn es fehlt in Deutschland ein Rahmengesetz, das für ausgewogene Schutzregeln sorgt. Das gibt es beispielsweise in Frankreich, soweit Franzosen zurückdenken können. Letztlich ist das Konzept in allgemeinen Traditionen der Erbfolge verankert. In Deutschland muss der zuständige Notar das fehlernde Gesetz so gut wie möglich...

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