Baupfusch

Der Creditweb Bauherren Ratgeber: Was tun bei Pfusch am Bau?

Mängel an einem neu gebauten Haus verjähren fünf Jahre nach der offiziellen Abnahme. Solange gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, innerhalb derer der verantwortliche Bauunternehmer den Mangel beseitigen muss. Ein großer Teil der Baumängel ist die Folge von Pfusch. Dazu gehören etwa falsch eingebaute Fenster, statische Baumängel in der Dachkonstruktion, eine ungenügende Abdichtung von Fundament und Keller, so dass Feuchtigkeit eindringt oder es zu Schimmelpilzbefall kommt. Je später der Mangel entdeckt wird, desto unangenehmer ist die Situation. Worauf Sie achten sollten, damit es gar nicht erst zu Pfusch am Bau kommt, und wie Sie sich im Mängelfall verhalten sollten, verraten die Baufinanzierungsexperten von Creditweb. Die richtige Planung Der Verband Privater Bauherren (VBP) stellte in einer im Jahr 2012 durchgeführten Studie fest, dass 97 Prozent der Standardverträge zwischen Bauherren und Generalunternehmern beziehungsweise...

30.06.2011: | | |

Prüf- und Hinweispflichten im Bauwesen von Gerhard Holzmann

Eine Geschichte die in Teilen der Wahrheit entspricht, so oder so ähnlich aber immer wieder erlebbar ist: „Sie wollen Ihrem alten, teilsanierten Haus nun den letzten Schliff geben. Neue Fenster sind montiert, die Fassade ist gedämmt, Keller ist gedämmt und selbst die Heizanlage ist neu – alles wunderbar energiesparend saniert. Einzig das Dach fehlt noch. Das Warum spielt keine Rolle, klar wurde Ihnen gesagt, das solle man als erstes angehen aber warum auch immer Sie haben es geschoben, es muss eben noch saniert werden. Nun rufen Sie eine Firma an, die relativ preisgünstig die oberste Geschossdecke dämmen würde und fragen um Rat und Angebot. Natürlich haben Sie Baustoffe und Preise verglichen aber sind durch die umfangreichen Sanierungen am Haus auch schon etwas abgestumpft und wollen die Sache eigentlich nur noch schnell erledigt haben. Zu einem Preis, der eben ok ist. Ruck zuck, nur wenige Tage später, kommt auch gleich ein Handwerker...

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