Baiker
17.02.2011: Recht | Baiker | Bayreuth | Dissertation | Doktorarbeit | Doktortitel | Düsseldorf | Fachanwalt | Fachkanzlei | Guttenberg | Plagiat | Plagiatsvorwurf | Prüfungen | Prüfungsrecht | Rechtsanwalt | Richter | Täuschung | Verwaltungsrecht | wissenschaftliche Arbeiten
Pressetext verfasst von BaikerundRichter am Do, 2011-02-17 14:55.
Plagiatsvorwurf bei wissenschaftlichen Arbeiten
Durch das Internet hat die Möglichkeit zugenommen, Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten leichter aufzuspüren. Meist reicht eine kurze Eingabe von Textpassagen in einer Suchmaschine um herauszufinden, ob es sich um eine eigene Prüfungsleistung handelt oder ob Passagen von anderen Autoren stammen und – hierin liegt der Vorwurf des Plagiats – diese nicht als solche in der eigenen Arbeit kenntlich gemacht wurden. Prominentes Beispiel eines solchen Vorwurfs ist gegenwärtig die Doktorarbeit von Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg.
Nach den Promotionsordnungen der Universitäten muss die Dissertation eine selbstständige wissenschaftliche Leistung darstellen und zur Lösung wissenschaftlicher Fragen beitragen. Die benutzte Literatur und sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben; wörtlich oder nahezu wörtlich dem Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen. Regelmäßig muss der Promotionsbewerber daher eine ehrenwörtliche Erklärung...
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17.02.2011: Recht | Baiker | Bayreuth | Dissertation | Doktorarbeit | Doktortitel | Düsseldorf | Fachanwalt | Fachkanzlei | Guttenberg | Plagiat | Plagiatsvorwurf | Prüfungen | Prüfungsrecht | Rechtsanwalt | Richter | Täuschung | Verwaltungsrecht | wissenschaftliche Arbeiten
Pressetext verfasst von BaikerundRichter am Do, 2011-02-17 14:53.
Plagiatsvorwurf bei wissenschaftlichen Arbeiten
Durch das Internet hat die Möglichkeit zugenommen, Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten leichter aufzuspüren. Meist reicht eine kurze Eingabe von Textpassagen in einer Suchmaschine um herauszufinden, ob es sich um eine eigene Prüfungsleistung handelt oder ob Passagen von anderen Autoren stammen und – hierin liegt der Vorwurf des Plagiats – diese nicht als solche in der eigenen Arbeit kenntlich gemacht wurden. Prominentes Beispiel eines solchen Vorwurfs ist gegenwärtig die Doktorarbeit von Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg.
Nach den Promotionsordnungen der Universitäten muss die Dissertation eine selbstständige wissenschaftliche Leistung darstellen und zur Lösung wissenschaftlicher Fragen beitragen. Die benutzte Literatur und sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben; wörtlich oder nahezu wörtlich dem Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen. Regelmäßig muss der Promotionsbewerber daher eine ehrenwörtliche Erklärung...
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