BaFin-zulassungsfreies „operativ tätiges Unternehmen“
15.07.2019: Wirtschaft | AIF-Fonds | Aktive | BaFin-Registrierungspflicht | BaFin-zulassungsfreies „operativ tätiges Unternehmen“ | Dr. Horst Werner | Equity-Mezzaninekapital | operative Geschäftstätigkeit | Prüfungsfeld der BaFin
Pressetext verfasst von HorstWerner am Mo, 2019-07-15 14:39.
Das erste Prüfungsfeld der BaFin (KAGB) sind die Unternehmenstätigkeiten und die Auswahl der zu platzierenden Finanzinstrumente
Die Unternehmenstätigkeit und der Unternehmensgegenstand sind bei öffentlichen Platzierungen zur Kapitalbeschaffung immer das erste Prüfungsfeld der BaFin nach dem Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ), so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Deshalb ist hier z.B. bei der Gründung eines Unternehmens und auch später vor der Kapitalbeschaffung durch öffentliche Angebote am Kapitalmarkt besondere Aufmerksamkeit geboten. Eventuell ist auch der Unternehmensgegenstand in einem „alten“ Gesellschaftsvertrag anzupassen, um nicht in die „Fallen des KAGB“ zu geraten. Ein BaFin-zulassungsfreies Unternehmen, welches vom Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB als Fondsgesetz ) ausgenommen ist bzw. sein soll, muss mit seinem Unternehmensgegenstand auf eine überwiegend aktive, operative Geschäftstätigkeit ausgerichtet sein und darf nicht in dem passiven Halten von Vermögenswerten – gepoolt durch gewinnbeteiligte Anlegergelder – bestehen....
» Weiterlesen | Anmelden oder registrieren um Kommentare einzutragen - 3436 Zeichen in dieser Pressemeldung