BaFin-Beratung

AIF-Fonds nach dem KAGB oder BaFin-freies operativ tätiges Unternehmen oder nur festverzinsliche Kapitalanlagen - von Dr. Werner

Das Kapitalanlagegesetzbuch ( KAGB ) definiert den Fondsbegriff vollkommen neu ( ausführlich Dr. Horst Werner auf www.finanzierung-ohne-bank.de ), so dass viele Unternehmer überrascht sind, über ein Anhörungsschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin plötzlich mitgeteilt zu bekommen, dass sie als zulassungspflichtiger oder registrierungspflichtiger "Fonds" gelten. In diesen Fällen - und am besten vor der Durchführung eines öffentlichen Kapitalanlageangebots mit einem Privat Placement - ist eine vorherige BaFin-Beratung angebracht. Das KAGB ist ein selbst für normale Juristen unverständliches Gesetzesmonster der übelsten Sorte mit fast 300 Seiten. Gerade auch solche unleserlichen Gesetzeswerke als Bürokratieriesen sorgen für Staatsverdrossenheit und für Politikermüdung. Dem Normalbürger wird jede Chance genommen z.B. die Steuergesetze oder die Gesetze des Bankrechts ( z.B. des KWG ) oder des Kapitalanlagerechts...

BaFin-Beratung und Vertretung vor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die Dr. Werner Financial Service AG

Die Beratung in BaFin-Angelegenheiten und die Vertretung vor der BaFin bei Auskunftsersuchen oder Rückabwicklungsverfügungen (siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) übernimmt die Dr. Werner Financial Service AG. Die Fachjuristen beraten und informieren über das Kapitalmarktaufsichts-Recht und das Bankaufsichtsrecht, über die Genehmigungsvoraussetzungen für Kapitalmarktprospekte einerseits und über prospektfreie Privatplatzierungen andererseits, die die Bagatellgrenzen des Prospektrechts nicht überschreiten. Die BaFin-Beratung bei der Ausgabe kapitalmarktorientierter Finanzinstrumente oder bei der Vermittlung derselben am Kapitalmarkt erfordern besondere Sachkunde. Wer mit Wertpapieren gewerblich handeln oder Finanzinstrumente vermitteln oder für andere verwalten möchte, benötigt dazu eine besondere gewerbliche Erlaubnis von der zuständigen Kapitalmarktaufsicht. Die Erlaubnis- und Zulassungsregeln sind in den kapitalmarktrechtlichen Gesetzesvorschriften...

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