BPatG

13.12.2010: | | | | |

Markenrecht: BPatG bejaht Verwechslungsgefahr zwischen der Wortmarke “EpiTect” und “Epitest”.

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Bundespatentgericht, 06.07.2010, Az.: 24 W (pat) 23/10 Gem. § 3 Abs. 1 MarkenG können als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Zuständig für die Eintragung von Marken ist in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt ("DPMA") als Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Um als Wortmarke vom DPMA anerkannt zu werden, bedarf es jedoch einer gewissen Originalität der jeweiligen Marke. Es bedarf somit Recherche, ob bereits Marken eingetragen sind, mit denen die jeweilige...

Markenrecht: Der Name „Naturplus“ für Lebensmittel ist nicht als Marke eintragungsfähig.

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Bundespatentgericht, Beschluss vom 12.11.2010, Az.: 28 W (pat) 2/10 - Naturplus Gem. § 3 Abs. 1 MarkenG können als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Zuständig für die Eintragung von Marken ist in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Um als Wortmarke vom DPMA anerkannt zu werden, bedarf es jedoch einer gewissen Originalität der jeweiligen Marke. Das DPMA überprüft die Markenanmeldung daher auf absolute...

22.11.2010: | | | | |

Markenrecht: Der Name des seltensten Elements der Erde ist als Marke eintragungsfähig.

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Bundespatentgericht, Beschluss vom 02.11.2010, 33 W (pat) 121/0 Gem. § 3 Abs. 1 MarkenG können als Marke alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Zuständig für die Eintragung von Marken ist in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Um als Wortmarke vom DPMA anerkannt zu werden, bedarf es jedoch einer gewissen Originalität der jeweiligen Marke. Das DPMA überprüft die Markenanmeldung daher auf absolute Schutzhindernisse...

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