BImSchV

Betreuung von Genehmigungsverfahren nach BImSchG / BImSchV

Rechtzeitige Abstimmung mit Behörden unerlässlich Die reibungslose Errichtung und der zuverlässige Betrieb einer verfahrentechnischen Anlage setzen eine fundierte technische Planung voraus. Für Anlagen im Anwendungsbereich des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) bzw. der zugehörigen Verordnungen (BImSchV) muss parallel zu dieser Planung gleichzeitig die Genehmigungsplanung erfolgen. Hierdurch werden insbesondere alle Aspekte für die rechtskonformen Errichtung und anschließenden Betrieb der Anlage abgedeckt. Dies gilt gleichermaßen für die Errichtung von Neuanlagen (§10 BImSchG) als auch für die Änderung bestehender Anlagen (§§15 f. BImSchG). In Abhängigkeit von Art und Umfang der Maßnahme sind grundsätzlich verschiedene Zuständigkeiten und Wege der Einreichung entsprechender Genehmigungsunterlagen zu berücksichtigen. Rechtzeitige Abstimmung mit Behörden unerlässlich Neben der Erstellung der Antragsunterlagen sollte...

weyer gruppe erhält Verstärkung bei Sachverständigen

Neue § 29a BImSchG Sachverständige bei G&P Die weyer gruppe und im Speziellen die G&P Ingenieurgesellschaft mbH freuen sich über die Bekanntgabe einer neuen Sachverständigen unter Nr. ISA413 nach § 29a BImSchG. Frau D. Renn ist ab sofort authorisiert für Anlagen nach Nrn.1, 4 und 9 des Anhangs der 4. BImSchV. Seit 2006 arbeitet Frau D. Renn in der weyer gruppe. Sie kann Erfahrungen auf dem Gebiet der Anlagensicherheit als auch im Bereich des Genehmigungsmanagements insbesondere für Vorhaben aus den Bereichen Petrochemie, Chemie, Wärme- und Energieerzeugung, Tank- und Verladeanlagen sowie Bioenergien vorweisen. Damit hat sich bei der G&P Ingenieurgesellschaft mbH die Zahl der bekannt gegebenen Sachverständigen nach § 29a BImSchG von drei auf derzeit vier erhöht. Zum klassichen Aufgabenbereich eines § 29a BImSchG Sachverständigen gehören unter anderem: - Sicherheitstechnische Prüfungen - Prüfungen sicherheitstechnischer...

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