Betreuung von Genehmigungsverfahren nach BImSchG / BImSchV

Rechtzeitige Abstimmung mit Behörden unerlässlich
Die reibungslose Errichtung und der zuverlässige Betrieb einer verfahrentechnischen Anlage setzen eine fundierte technische Planung voraus.

Für Anlagen im Anwendungsbereich des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) bzw. der zugehörigen Verordnungen (BImSchV) muss parallel zu dieser Planung gleichzeitig die Genehmigungsplanung erfolgen. Hierdurch werden insbesondere alle Aspekte für die rechtskonformen Errichtung und anschließenden Betrieb der Anlage abgedeckt. Dies gilt gleichermaßen für die Errichtung von Neuanlagen (§10 BImSchG) als auch für die Änderung bestehender Anlagen (§§15 f. BImSchG). In Abhängigkeit von Art und Umfang der Maßnahme sind grundsätzlich verschiedene Zuständigkeiten und Wege der Einreichung entsprechender Genehmigungsunterlagen zu berücksichtigen.

Rechtzeitige Abstimmung mit Behörden unerlässlich
Neben der Erstellung der Antragsunterlagen sollte gleichzeitig eine Abstimmung mit den zuständigen Behörden erfolgen, um Art und Umfang der Antragsunterlagen sowie alle Fragestellungen zum Ablauf des Verfahrens zu berücksichtigen. Dies betrifft zum Beispiel:

- Ist der vorzeitige Baubeginn gemäß §8a BImSchG zu beantragen?
- Welche Formulare sind dem Antrag beizufügen?
- Ist eine Genehmigungsantrag oder eine Anzeige einzureichen?
- Wesentliche Änderung (§16 BImSchG) oder nicht (§15 BImSchG)?
- Ist die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen und sind Erörterungstermine durchzuführen?
- Welche Gutachten sind dem Antrag beizufügen?
- Ist eine Vorprüfung des Einzelfalles oder eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich?

Neben diesen rein „genehmigungstechnischen“ Fragestellungen ist gleichzeitig immer die Synchronisation mit der parallel laufenden technischen Planung zu erfolgen, auf deren technischen Daten die Genehmigungsunterlagen basieren.

weyer gruppe als erfahrener Partner an Ihrer Seite
Dank ihrer interdisziplinären Ausrichtung kann die weyer gruppe die gesamte Betreuung komplexer Genehmigungsverfahren inkl. nahezu aller Unterlagen und Fachgutachten aus einer Hand anbieten. Für den gutachterlichen Fokus auf die Genehmigungsplanung stehen in der weyer gruppe neben öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich auch Sachverständige nach §29a BImSchG zur Verfügung. Hierbei können wir auch auf ein großes Netzwerk an Kontakten zu Behördenvertretern, Gutachtern und anderen am Genehmigungsverfahren beteiligten Stellen zurückgreifen. Den gesamten Artikel inklusive thematisch passenden Broschüren zum kostenlosen Download finden Sie ebenfalls auf auf unserer Seite http://www.weyer-gruppe.com/de/news/BImSchG-Genehmigungsverfahren.

Bei Fragen zum Thema BImSchG wenden Sie sich an:
Klaus Wörsdörfer und Bernhard Schmitz
weyer gruppe – horst weyer und partner gmbh
Schillingsstrasse 329
52355 Düren
Tel.: 02421-69091-0

Die weyer gruppe:
Mit über 130 Mitarbeitern in fünf Ländern in Mittel- und Osteuropa realisiert die weyer gruppe jährlich mehr als 500 Projekte. Die weyer gruppe liefert ihren Kunden aus den Branchen Chemie, Pharma, Mineralöl, Ver- und Entsorgung sowie Verbänden und Behörden seit mehr als 30 Jahren Engineering- und Consulting-Leistungen in und um industrielle Anlagen.

Das umfangreiche Portfolio der weyer gruppe, thematische Vertiefungen zu einzelnen Fachbereichen, Referenzen sowie Informationen über die Mitglieder der weyer gruppe finden Sie auf www.weyer-gruppe.com. Für Ihre konkreten Wünsche und Bedürfnisse sind wir jederzeit erreichbar.