Auskunftspflicht

Schwerbehinderte sind gegenüber dem Arbeitgeber nur sehr bedingt auskunftspflichtig!

Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ rügt unrechtmäßige Fragen im Bewerbungsgespräch Immer wieder treten Unsicherheiten darüber auf, ob ein chronisch kranker Mensch im Bewerbungsgespräch oder im Beruf verpflichtet ist, auf eine bestehende oder neu eingetretene Behinderung aufmerksam zu machen. Viele befürchten Nachteile durch eine mögliche Offenlegung ihrer Beeinträchtigung und schrecken sogar von der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises beim Versorgungsamt zurück. Doch die Sorge ist weitgehend unbegründet, meint der Leiter der ehrenamtlichen Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“, Dennis Riehle, und führt hierzu wie folgt aus: „Auch die Furcht davor, das Versorgungsamt könnte die Krankenkasse über eine mögliche Behinderung informieren, wodurch wiederum der Chef davon erfahren würde, sind völlig abwegig. Unsere Datenschutzregelungen sprechen hier eindeutig dagegen und ohne Zustimmung des Betroffenen läuft heute...

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