Aufenthaltsrecht

BDAE GRUPPE und die internationale Rechtsanwaltskanzlei Fragomen veranstalten Seminar zur neuen EU-Blue-Card

• Datum/Ort: 17. Oktober 2012 in Hamburg • Veranstalter: Auslandsspezialist BDAE GRUPPE und Rechtsanwaltskanzlei Fragomen LLP • Thema: Compliance-Anforderungen im Aufenthalts- und Sozialversicherungsrecht Am 1. August dieses Jahres hat die Bundesregierung die so genannte EU-Blue-Card (auch Blaue Karte EU) eingeführt. Um Personalverantwortlichen international tätiger Unternehmen alles Wissenswerte zu dieser Änderung im Aufenthaltsrecht zu vermitteln, veranstaltet die BDAE GRUPPE gemeinsam mit der auf Arbeits- und Wirtschaftsmigration spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Fragomen am 17. Oktober ein Fachseminar zur neuen EU-Blue-Card. Welche Erleichterungen, aber auch Herausforderungen sind durch die Einführung der Blue Card zu erwarten? Welche aufenthalts- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben sind von Personalverantwortlichen zu beachten? Wann unterliegt ein ausländischer Mitarbeiter der Versicherungspflicht in Deutschland?...

Tagung Ausländerrecht – Das Ausländer- und Aufenthaltsrecht in der Praxis, Fragen und Entwicklungen

Berlin 09.08.2012 Die neue Blue Card-Regelung ist in aller Munde. Die aktuellen Gesetzesänderungen stellen die Behörden vor nicht zu unterschätzende Umsetzungsprobleme. Das Land Sachsen, das die gesetzliche Neuregelung maßgeblich initiierte, hat das Modellprojekt AKZESS (Ausländische Fachkräfte-Zuwanderung Effizient und Sensibel Steuern) mit ins Leben gerufen, mit dem seit Herbst 2011 Titel und Zugang zum Arbeitsmarkt für qualifizierte Fachkräfte in vier Wochen garantiert werden sollen. Inzwischen ist der neue Service auch Standard in Leipzig und Chemnitz. Wenn die neuen Regeln aber zu einem wirksamen Mittel gegen den Fachkräftemangel werden sollen, dann braucht auch die Verwaltungspraxis in den Ausländerbehörden eine kleine Revolution. Doch die Blue Card ist nur eine von vielen gesetzlichen Vorgaben, die von den Ausländerbehörden umzusetzen sind. Gerade die Vielzahl der Gesetzesnovellen und die tägliche Informationsflut führen...

12.12.2011: |

Aufenthaltsrecht und Daueraufenthalt – Blaue Karte EU

Ein Aufenthaltsrecht in einem Staat der EU ist für viele Menschen attraktiv. Zum einen ist die Lebensqualität in vielen Bereichen höher als in anderen Staaten der Welt und zum anderen sind trotz der wirtschaftlichen Probleme, die Jobchancen immer noch aussichtsreicher als z.B. in den USA einzustufen. Drittstaatsangehörige, die ein Aufenthaltsrecht aufgrund des Titel Blaue Karte EU besitzen (seit mindestens 18 Monaten) können eine Blaue Karte EU für Österreich erteilt bekommen. Dafür benötigen sie allerdings den Nachweis, dass sie über eine Unterkunft verfügen und in der Lage sind für ihren Unterhalt aufzukommen. Außerdem müssen die Bedingungen für die Erlangung der Blauen Karte EU erfüllt sein. Anzumerken ist, dass die Richtlinie bezüglich der allgemeinen Erfordernisse normiert, dass das Vorliegen eines Rechtsanspruches auf eine ortsübliche Unterkunft und das Vorliegen auf hinreichende Unterhaltsmittel als Nachweis nicht ausreicht....

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