Architektenrecht

Aus der Seminarreihe Bau- und Vergaberecht 2017 vom Submissions-Anzeiger

„Die Vergabe von Bauleistungen nach der Vergaberechtsreform“ 2016 wurden im Zuge der größten Vergaberechtsreform seit Jahren sowohl die Vorgaben der europäischen Kommission als auch die Anforderungen der Digitalisierung und Ökologie umgesetzt. Auch die VOB/A erfuhr hierbei drastische Eingriffe: Bieter und Beschaffer stehen nun vor der Aufgabe, alle Neuerungen in der Praxis rechtssicher umzusetzen. Das hier angebotene Seminar soll die Teilnehmer auf den aktuellen Stand bringen: von der Struktur des neuen Vergaberechts über die e-Vergabe bis zu den ersten Erfahrungen mit dem reformierten Vergaberecht. Unser Referent Michael Werner ist ein ausgewiesener Experte im Vergabe- und Baurecht. Seine Seminare und Vorträge genießen in Fachkreisen seit vielen Jahren einen ausgezeichneten Ruf. Schritt für Schritt wird er die Teilnehmer durch alle Aspekte des neuen Vergaberechts und eines korrekten Verfahrensablaufs führen. Ort: Berlin, Hotel...

Der Submissions-Anzeiger lädt ein:

Seminarreihe Bau- und Vergaberecht 2017 „Typische rechtliche Fehler im Bauablauf“ Das Seminar behandelt ausgewählte und immer wieder auftauchende rechtliche Probleme bei der Abwicklung eines Bauvertrages. Die typischen Fehler, die ein Auftragnehmer machen kann, werden anhand anschaulicher Fälle beispielhaft dargestellt. Außerdem besteht die Gelegenheit, mit den Teilnehmern und dem Referenten eigene Problemstellungen anzusprechen. Unser Referent Michael Seitz ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Hauptgeschäftsführer der Bau-Innung Hamburg und des Norddeutschen Baugewerbeverbandes e. V. Zudem gilt er interessierten Fachkreisen seit langem als ausgezeichneter Referent, der seinen Zuhörern gerade komplexe Gesichtspunkte des Baurechts verständlich und praxisorientiert vermittelt. Ort: Kiel, ATLANTIC Hotel Termin: 24. Feb. 2017, 09:00 – 17:00 Uhr „Die Vergabe von Bauleistungen nach der Vergaberechtsreform“ 2016...

Nachtragsmanagement für Architekten und Ingenieure nach der neuen HOAI 2013 – dbw akademie Seminar

Berlin, 2. Juni 2016: Was Architekten und Ingenieure zu den vertraglichen Nachtragsmöglichkeiten im Geltungsbereich der HOAI 2013 sowie den vertraglichen Nachtragsmöglichkeiten außerhalb der Verordnung wissen müssen, erfahren Teilnehmer im Kompaktseminar „Nachtragsmanagement für Architekten und Ingenieure nach der neuen HOAI 2013“ am 29. September 2016 in Berlin unter der Leitung von Frank Steeger, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Kanzlei Rechtsanwälte Steeger Partnerschaftsgesellschaft mbB, Berlin. Für einen geschäftlichen Erfolg sind zufriedene Kunden und erfolgreiche Projekte die Grundlage. Um dies sicherzustellen, muss aber auch die Wirtschaftlichkeit der eigenen Leistung gegeben sein. Ein Nachtragsmanagement muss konsequent umgesetzt werden, um eine Realisierung sicherzustellen. Im Seminar erläutert RA Frank Steeger, wie eine geschickte Vertragsgestaltung Spielräume für Nachträge eröffnen oder zu vermeiden. Dabei...

Architektenrecht: Nachhaftung des Architekten ist von der Berufshaftpflichtversicherung umfasst.

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Oberlandesgericht Karlsruhe, 26.10.2010, Az.: 8 U 115/09 Eine praktisch sehr wichtige und zugleich sehr komplizierte Thematik ist die Nachhaftung von aus einer Architektengemeinschaft ausgeschiedenen Architekten. Architektengemeinschaften sind grundsätzlich als Gesellschaften bürgerlichen Rechts ausgestaltet und unterliegen damit den Regelungen der §§ 705 ff. BGB. Teilweise sind aber auch die Regelungen über die offene Handelsgesellschaft (OHG) des Handelsgesetzbuches auf die GbR analog anwendbar. Dies gilt auch für die Haftungsregelungen der §§ 128, 160 HGB. Gem....

Seminar Bau- und Architektenrecht

Die DAW Deutsche Akademie für Wirtschaft GmbH bietet im 1. Halbjahr 2009 erstmals eine Seminarreihe zum Thema „Bau- und Architektenrecht“ an. Diese zweitägige Seminarveranstaltung (modulartiger Aufbau, es kann auch nur ein Modul besucht werden), welche an mehreren Orten im Bundesgebiet angeboten wird, richtet sich an Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Architekten und Ingenieure, Unternehmer und deren Bauleiter. Folgende Inhalte sind vorgesehen: Modul A: Die Mängelrechte nach VOB/B und BGB 1. Mangelbegriff 2. Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragsnehmers 3. Abnahme und Abnahmeverweigerung 4. Mängelrechte...

Bei Privatkunden ist nicht alles wirksam, was vereinbart wurde

Fast kein Bauvertrag wird geschlossen, ohne dass - auch - die VOB/B vereinbart wird. Die "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", wie die VOB im Langtext heißt, ist ein über 80 Jahre altes Regelwerk, das einst geschaffen wurde, um Baumaßnahmen der öffentlichen Hand nach einheitlichen und fairen Regeln abzuwickeln. Weil unser BGB nur wenige Spezialregelungen für Bauverträge beinhaltet, solche aber für die Abwicklung eines Bauvertrags notwendig sind, war und ist dieses Werk auch bei Bauverträgen im privaten Bereich nicht mehr wegzudenken. Im rechtlichen Sinn ist diese VOB/B allerdings nur eine allgemeine Geschäftsbedingung...

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