Apothekerkammer Niedersachsen

Auf die richtige Einnahme kommt es an

Viele Patienten verstehen die Anweisungen auf dem Beipackzettel nicht Hannover, 20. Februar 2012 – Jeder, der ein Medikament einnehmen muss, sollte zunächst sorgfältig den Beipackzettel lesen. Das ist allerdings einfacher gesagt als getan. Vor allem ältere Menschen können die umfangreichen Texte in kleiner Schriftgröße kaum entziffern. Hinzu kommt die unverständliche Sprache. Doch wenn Patienten die Anweisungen zur Medikamenteneinnahme nicht verstehen oder verunsichert sind, dann kommt es zu Anwendungsfehlern und Misserfolgen bei der Therapie. Wer sicher gehen will, dass er seine Medikamente auch richtig einnimmt, sollte einen Beratungstermin in der Apotheke vor Ort vereinbaren, teilt die Apothekerkammer Niedersachsen mit. Der Apotheker erklärt nicht nur, wie die Arzneimittel eingenommen werden sollen, er kennt auch Einnahmetricks und empfiehlt die richtigen Dosierungshilfen. Wenn der Beipackzettel zum Beispiel eine Tagesdosis von...

Apotheker machen Medikamente jeden Tag sicherer - Arzneimittelkontrollen in niedersächsischen Apotheken

Hannover, 04. März 2011 – Die Apothekerkammer Niedersachsen warnt vor Medikamentenkäufen im Internet: „Jedes zweite Medikament, das online bestellt wird, ist eine Fälschung!“ Die Zahl der gefälschten Arzneimittel nimmt von Jahr zu Jahr zu. Mittlerweile sind nicht mehr nur Lifestyle-Präparate wie Potenz-, Haarwuchsmittel oder Schlankmacher betroffen, sondern auch lebenswichtige Medikamente für die Behandlung von Herz-, Krebs- oder HIV-Patienten. Im besten Fall sind diese Fälschungen wirkungslos, aber sie können auch lebensgefährlich sein. Die Apothekerkammer Niedersachsen begrüßt daher die neue Richtlinie des EU-Parlaments, die es Fälschern erschwert, Medikamente auch in die Lieferkette der Apotheken vor Ort einzuschleusen. Über einen speziellen Strichcode soll der komplette Herstellungsweg des Medikamentes beim Kauf zurückverfolgt werden. Ebenso wird die Packung selbst zum Sicherheitsindiz. Durch eine spezielle Beschaffenheit...

Neue Packungsgrößenverordnung gefährdet die Therapiesicherheit

Hannover – Wer dieser Tage von einer hartnäckigen Erkältung erwischt wird und ein Antibiotikum benötigt, erlebt die Konsequenzen der neuen Packungsgrößenverordnung direkt mit. Der Gesetzestext, der in den Apotheken ein Chaos verursacht, klingt harmlos. Apotheker wählen die Stückzahl entsprechend der Normgrößenverordnung. Alles klar? Nein, erfahren die Patienten in der Apotheke: Seit 2011 meint eine scheinbar eindeutige Bezeichnung N1, N2 und N3 nicht mehr eine gleiche Menge. Denn die neue Packungsgrößenregelung arbeitet mit Toleranzbereichen. Bisher war es eindeutig: Wer die Packungsgröße N1 eines Antibiotikums verschrieben bekam, erhielt 14 Tabletten. Mit der neuen Verordnung ist das anders. Die Kennzeichnung gibt nur noch einen Mengenbereich vor. Für N1-Packungen bedeutet das Abweichungen von bis zu 20 Prozent beim Packungsinhalt. Das heißt, in diesem Beispiel würde der Patient vielleicht eine Packung mit 12, 14 oder gar 16 Tabletten...

Wahlmöglichkeit bei Arzneimitteln verunsichert Patienten

Hannover – Seit dem 1. Januar 2011 gibt es zahlreiche Neuregelungen im Gesundheitssystem, die bei Patienten für Verwirrung sorgen. Bisher hat schon nahezu jeder Patient einmal ein anderes als das verschriebene Medikament ausgehändigt bekommen, da die Krankenkassen mit den Arzneimittelherstellern Rabattverträge geschlossen haben. Apotheker sind gesetzlich dazu verpflichtet, nur das Medikament auszuhändigen, für das solche Rabattverträge zwischen Krankenkasse und Hersteller bestehen. Seit 2011 kann der Patient nun in der Apotheke auf sein verschriebenes Medikament bestehen. Die Kosten für diese neue Wahlmöglichkeit muss der...

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