Anlegerschutzrecht

Life Trust 7 – eine Beteiligung bis in den Tod?

Viele Anleger der Life Trust Sieben GmbH & Co. KG sind verunsichert, da sie von der Life Trust Sieben Mahnbescheide über angeblich noch offene Raten zugeschickt bekommen haben - oder noch schlimmer - bereits von der Life Trust Sieben verklagt werden! Inhaltlich geht es darum, dass bei Life Trust 7 eine Beteiligung an amerikanischen Lebensversicherungen beworben wurde, also an vermeintlich sehr sicheren Investments, da hier Vermögen in den Lebensversicherungen als Sicherheiten vorhanden waren und es im Todesfall ja garantierte Auszahlungen gebe. Auch die Zahlweise war flexibel: so wurde beim Erwerb oft versichert, dass man seine Raten jederzeit flexibel aussetzen konnte. Das bekamen viele Anleger von der Gesellschaft bestätigt. Briefe, die Raten von 0 Euro bestätigten, waren keine Seltenheit. Das klang für viele Anleger nach einer flexiblen, lukrativen und auch sicheren Anlage und am Ende der Laufzeit würde man auf diese Weise einen...

BGH: Unkündbarkeit der Kostenausgleichsvereinbarung zwischen PrismaLife AG und Kunden unzulässig, Versicherungsverträge widerruf

Der Bundesgerichtshof hat die in der Instanzenrechtsprechung sehr umstrittene Frage in zwei Pilotverfahren entschieden: Die Unkündbarkeit zwischen der PrismaLife AG und den Kunden vereinbarten Kostenausgleichsvereinbarungen ist unzulässig! Insbesondere hat der Bundesgerichtshof in den beiden zu entscheidenden Verfahren kritisiert, die Unkündbarkeit der Kostenausgleichsvereinbarung könne „dazu führen, dass der Versicherungsnehmer mit Verbindlichkeiten belastet wird, die über dem Rückkaufswert liegen. Er erhält dann trotz Kündigung der Versicherung wirtschaftlich nicht nur keinen Rückkaufswert, sondern muss weitere Zahlungen an den Versicherer leisten.“ (Pressemitteilung 048/2014 vom 12.03.2014). Zudem, so der Bundesgerichtshof, seien die vor 2010 auf Vermittlung der AFA AG geschlossenen Versicherungsverträge in beiden Verfahren widerruflich gewesen. Rechtsfolge ist in diesen beiden Entscheidungen, dass die PrismaLife AG keine...

Unterschiedliche Handhabung der Infinus-Produkte in der Insolvenz

Derzeit befinden sich Unternehmen der Infinus-Gruppe in der vorläufigen Insolvenz. Falls die endgültige Insolvenz über die Unternehmen der Infinus-Gruppe eröffnet wird - womit wir nicht vor Mitte Februar 2014 rechnen - müssen Anleger wachsam sein und schnell und kompetent handeln! Für die Anleger ist zu beachten, dass die vertriebenen Produkte der Infinus-Gruppe, namentlich Orderschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen und Genussrechte, in der Insolvenz unterschiedlich behandelt werden. Die Anleger mit gezeichneten Orderschuldverschreibungen, bei denen es sich um festverzinsliche Wertpapiere handelt, werden in der Insolvenz als Insolvenzgläubiger im „normalen“ Rang angesehen. Hier müssen Anleger ihre Forderungen inhaltlich korrekt beim richtigen Insolvenzverwalter in der richtigen Zeit anmelden. Wer fehlerhaft anmeldet, kann in der Zuteilung komplett leer ausgehen! Noch mehr müssen die Inhaber von sog. Nachrangdarlehen aufpassen,...

Inhalt abgleichen