Anlegerrecht

PRISMALIFE VERLIERT WEITERE GERICHTSVERFAHREN

Die Anwaltskanzlei Arnold hat binnen weniger Wochen vier weitere Urteile zu Gunsten von PrismaLife-Anlegern erstritten: So entschied das Amtsgericht Halle am 29.01.2013, dass die Kostenausgleichsvereinbarung als Umgehungsgeschäft zu § 169 Abs. 5 S. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes nichtig ist. Nur einen Tag später kam das Amtsgericht Eilenburg mit Urteil vom 30.01.2013 zu der Auffassung, dass die von der PrismaLife AG gewählte Aufspaltung in Versicherungsvertrag und Kostenausgleichsvereinbarung den Gesetzeszweck versicherungsvertraglicher Vorschriften unterlaufe. In einem dritten Verfahren entschied das Amtsgericht Halle am 28.02.2013, dass die Widerrufsbelehrung zum Versicherungsvertrag der PrismaLife AG nicht deutlich gestaltet und der Vertrag damit frei widerruflich war. Aufgrund des erklärten Widerrufs konnte die PrismaLife AG daher keine Zahlungen aus der Kostenausgleichsvereinbarung fordern. Schließlich holte das Amtsgericht...

K1-Fonds: Blamage für Banken - Anleger müssen Ansprüche auf Schadensersatz prüfen

Der Finanzskandal um K1 Fonds entlarvt die Schwächen der Finanzaufsicht und stellt die Zuverlässigkeit der Banken in Frage. Anleger sollten ihre Ansprüche auf Schadensersatz möglichst bald prüfen. Der Finanzskandal um den Fonds K1 Invest entlarvt die Schwächen in der Finanzaufsicht. "Solange es Inseln wie die British Virgin Islands gibt, die Finanzjongleuren einen Rückzugsraum bieten, kann die deutsche Finanzaufsicht die Anleger auch nicht konsequent vor Finanzhaien schützen", kritisiert Hartmut Göddecke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Siegburg. Hinzu kommen Gesetzeslücken auf nationaler Ebene. "Auch die Hintermänner des K1-Fonds haben die Lücken in der Finanzaufsicht systematisch ausgenutzt", sagt Rechtsanwalt Göddecke. Der Initiator des K1-Fonds, Helmut Kiener, griff immer wieder in die Trickkiste des Grauen Kapitalmarkts. Er firmierte seine Fonds um, änderte die Fondskonstruktion und verlagerte den Sitz seines...

Commerzbank bei VIP-Medienfonds mehrfach zu Schadensersatz verurteilt

Die Commerzbank zieht vor Gericht bei Schadensersatzklagen von Anleger mit VIP-Medienfonds immer öfter den Kürzeren. Der Grund: "Die Commerzbank hat viele Anleger bei der Vermittlung von VIP-Medienfonds falsch beraten", sagt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer aus Berlin. Die Kanzlei Kälberer & Tittel verweist auf ihre jüngste Serie von Urteilen, die sie gegen die Commerzbank durchgefochten hat.   Die Commerzbank steht als Hauptvertrieb für die Pleitefonds der Marke VIP in der Schusslinie. Von den geschlossenen Filmfonds hatten sich tausende Steuerzahler - unter ihnen zahlreiche prominente Sportler und Schauspieler - eine lukrative Geldanlage in Kinofilme versprochen. Doch statt Toprendite mit Steuersparkick mussten die Anleger hohe Verluste hinnehmen. Die Kanzlei Kälberer & Tittel rechnet mit einem Schaden bis zu 635 Millionen Euro. "Jetzt drehen wir den Spieß sukzessive um", sagt Anwalt Kälberer, "jeder neue Erfolg vor Gericht ist ein Fortschritt...

Anleger von Medienfonds können Beraterbanken verklagen

Die Kanzlei Kälberer & Tittel Rechtsanwälte in Berlin warnt Anleger der VIP-Medienfonds vor einem Verlust ihrer Rechte gegenüber der Commerzbank und sonstigen Vermittlern der VIP-Fonds. Im Kern geht es um die Frage, wann die Schadensersatzansprüche der VIP-Anleger gegen ihre Anlageberater verjähren. "Die Commerzbank hat den Anlegern der VIP-Medienfonds jahrelang mit einem Verzicht auf die angeblich bestehende Verjährungseinrede Sand in die Augen gestreut. Jetzt baut sie offenbar darauf, dass die Anleger die Flinte ins Korn werfen", erklärt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer. Auf dem Spiel stehen etwa 635 Millionen Euro. Diese Summe...

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