Commerzbank bei VIP-Medienfonds mehrfach zu Schadensersatz verurteilt

Die Commerzbank zieht vor Gericht bei Schadensersatzklagen von Anleger mit VIP-Medienfonds immer öfter den Kürzeren. Der Grund: "Die Commerzbank hat viele Anleger bei der Vermittlung von VIP-Medienfonds falsch beraten", sagt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer aus Berlin. Die Kanzlei Kälberer & Tittel verweist auf ihre jüngste Serie von Urteilen, die sie gegen die Commerzbank durchgefochten hat.
 
Die Commerzbank steht als Hauptvertrieb für die Pleitefonds der Marke VIP in der Schusslinie. Von den geschlossenen Filmfonds hatten sich tausende Steuerzahler - unter ihnen zahlreiche prominente Sportler und Schauspieler - eine lukrative Geldanlage in Kinofilme versprochen. Doch statt Toprendite mit Steuersparkick mussten die Anleger hohe Verluste hinnehmen. Die Kanzlei Kälberer & Tittel rechnet mit einem Schaden bis zu 635 Millionen Euro. "Jetzt drehen wir den Spieß sukzessive um", sagt Anwalt Kälberer, "jeder neue Erfolg vor Gericht ist ein Fortschritt für Anlegerschutz und Gerechtigkeit." 
 
Tatsächlich reißt die Pechsträhne der Commerzbank vor Gericht nicht ab. Allein in den letzten Wochen konnte die Kanzlei Kälberer & Tittel für ihre Mandanten bemerkenswerte Erfolge erzielen.
 
Der jüngste Streich gegen die Commerzbank erfolgte Ende Juli. Das OLG München hat die Commerzbank zu rund 33.000 Euro Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen: 5 U 4018/07). Die Revision wurde nicht zugelassen. "Das Urteil kann zur Blaupause in anderen Fällen werden", sagt Rechtsanwalt Kälberer. Denn im Mittelpunkt des Prozesses stand ein Werbeflyer, "den die Commerzbank beim Vertrieb der VIP-Fonds vermutlich breitflächig eingesetzt hat."
 
Die zentrale Rolle spielte ein Worst-Case-Szenario. Dieses hatte der Fondsinitiator der Commerzbank für die Überzeugungsarbeit bei Neukunden überlassen. Im Flyer war nicht nur von Garantiezahlungen die Rede, die es in Wahrheit gar nicht gab. "Auch das maximale Verlustrisiko wurde geschönt", sagt Kälberer. Laut Worst-Case-Szenario riskierte der Anleger bei einer Anlagesumme von 100.000 Euro angeblich nur rund 12.400 Euro. Doch die Wahrheit sah düster aus: Das Gericht rechnete nach und kam prompt zu einem für Banker peinlichen Ergebnis. Laut Urteil war "im ungünstigsten Falle nicht mit dem im Worst-Case-Szenario angeführten Verlust zu rechnen, vielmehr droht ein Totalverlust."
 
Peinlich war auch die Aussage des Bankberaters. Der verstrickte sich vor Gericht heillos in Widersprüche. Gefragt nach dem Worst-Case-Szenario, streckte der Berater am Ende die Waffen. Laut Urteil hörte sich das so an: "Ich bin im Moment überfordert". Das klang in den Ohren der Richter nicht gerade so, als ob bei der Beratung alles mit rechten Dingen zugegangen wäre. Die Anlegerin bekam Recht.
 
Das OLG München hatte die Commerzbank in einem anderen Fall schon Anfang Juli zu fast 30.000 Euro Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen: 17 U 2105/08). Auch hier wurde die Revision nicht zuzulassen. "Dieses Urteil könnte im Fall VIP-Fonds das erste rechtskräftige Urteil in der zweiten Instanz gegen die Commerzbank werden", freut sich Kälberer. Auch in diesem Fall schenkten die Richter dem Bankberater keinen Glauben. Das Urteil bestätigt laut Kälberer eine alte Volksweisheit: "Lügen haben auch vor Gericht kurze Beine."
 
Zwei weitere Erfolge erzielte die Kanzlei Kälberer & Tittel vor dem Landgericht München. Im ersten Fall verurteilte das Gericht die Commerzbank am 1. August wegen fehlerhafter Anlageberatung zu Schadensersatz von insgesamt knapp 48.000 Euro. Der Anleger hatte gleich zwei Fondsanteile bei VIP-3 und VIP-4 gezeichnet (LG München-I, Aktenzeichen: 32 O 17561/07). Im zweiten Fall ging es um den VIP-4 und rund 21.000 Euro Schadensersatz. Auch hier wurde die Commerzbank wegen fehlerhafter Anlageberatung verurteilt (LG München-I, Aktenzeichen: 28 O 12142/07).
 
Die Commerzbank wurde außerdem in allen Fällen verurteilt, die Anleger von weiteren Nachteilen und Risiken frei zu stellen. Anders ausgedrückt: Die Bankkunden bekommen nicht nur ihren Einsatz zurück. Sie müssen auch nicht mehr befürchten, noch mehr Geld zu verlieren.
 
"Diese Urteile sind die Wegbereiter für weitere Anleger, die nicht auf dem Schaden sitzen bleiben wollen", sagt Kälberer - vorausgesetzt die Anleger laufen nicht in die Verjährungsfalle. Derzeit setzt die Commerzbank offenbar darauf, dass viele VIPs zu lange warten. Außerdem argumentieren die Banker beim Thema Verjährung mit einer höchst eigenwilligen Zeitrechnung  (siehe Presseinfo im Anhang: Verjährungsfalle). Doch davon sollte sich niemand ins Bockshorn jagen lassen. Kälberer stellt richtig: "Keine Verjährung vor dem 31. Dezember 2008". Mit anderen Worten: "Die VIP-Anleger können ihre Beraterbank noch bis Jahresende verklagen."
 
 
Informationen zur Kanzlei Kälberer & Tittel
 
Die Kanzlei Kälberer & Tittel ist auf Bank-, Börsen und Kapitalanlagerecht spezialisiert und vertritt ausschließlich Verbraucher, Bankkunden und Kapitalanleger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
 
Beim Thema "VIP-Medienfonds" spielt die Kanzlei mit derzeit 14 erfolgreichen Gerichtsentscheidungen gegen Commerzbank, freie Anlagevermittler und HypoVereinsbank eine führende Rolle unter Deutschlands Anlegerkanzleien. Weitere Urteile zu Gunsten unserer Mandanten erwarten wir für die kommenden Wochen. Außerdem vertreten wir den Musterkläger im Kapitalanlegermusterverfahren VIP 3 vor dem OLG München. 
 
Die bundesweit erste Schadensersatzklage im Streit um die verlorenen Millionen der VIP-Fonds hat Rechtsanwalt Dietmar Kälberer eingereicht. Er bearbeitet seit 1994 fast ausschließlich Fälle aus dem Bank-, Börsen- und Kapitalanlagerecht und gehört zu den von Focus empfohlenen Anwälten für Kapitalanlagerecht.
 
Dietmar Kälberer
Rechtsanwalt
Tel: (030) 308 318-3
www.kaelberer-tittel.de


Über Kanzlei Kälberer und Tittel