AIF- Fondsbegriff

Fonds : Der AIF-Fondsbegriff des Kapitalanlagegesetzbuches durch die BaFin-Anwendungshandhabungen – von Dr. jur. Horst Werner

Fonds beürfen der Billigung durch die BaFin oder bei geringem Kapitalvolumen der Registrierung (Anmeldung) bei der BaFin. Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB ) über Investmentfonds wurde vom Bundesrat schon 2013 als neues einheitliches "Fondsgesetzbuch" zur Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien in letzter Lesung verabschiedet, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) und ist 2013 in Kraft getreten. Dadurch erhält die gesamte Fondsbranche in Deutschland für die bereits bisher BaFin-lizensierten sogen. Investmentfonds mit insolvenzgeschütztem Sondervermögen ( früher bezeichnet als Kapitalanlagegesellschaften ) und für die bisherigen freien Fonds ein einheitlich geltendes Fondsgesetz als Ersatz für das alte Investmentgesetz. Der Fondsbegriff des KAGB wird durch das sogen. "Investmentvermögen" im § 1 KAGB materiell bestimmt. Unter dem Fondsbegriff ist nunmehr „jeder Organismus für gemeinsame Anlagen zu verstehen, der von einer...

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