Überschussanteil

proConcept AG: Lebensversicherung - BaFin verweist auf Regeln ab Juli 2018 für Standmitteilungen

Verbraucher sollen zukünftig einmal jährlich über den Wert ihrer Verträge eine Übersicht erhalten Zug, den 31.05.2018 Jeder, der eine Lebens- oder Rentenversicherung besitzt, erhält einmal jährlich eine Wertmitteilung zu seinem Versicherungsvertrag, eine sogenannte Standmitteilung, die jedem Versicherungsnehmer laut § 155 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zugeschickt werden muss. Diese werden ab dem 01.07.2018 vom Gesetzgeber bezüglich der Anforderungen massiv verschärft, so berichtet die BaFin aktuell in ihrem April-Journal 2018. Schon ab dem 3. Quartal 2018 müssen die Gesellschaften ihre Versicherungskunden wesentlich ausführlicher darüber informieren, welche Wertstellung ihre Lebensversicherung aktuell aufweist. Bereits vergangenes Jahr hat der Gesetzgeber die Anforderungen massiv verschärft, welche Informationen die jährliche Standmitteilung verpflichtend ausweisen muss. Nicht nur der Rückkaufswert des Vertrages...

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