§ 906 BGB

RAG AG betreibt mit Bergschadensregulierung "bunte Kulissenmalerei"

Ein Woche vor dem ersten Jahrestag des stärksten bergbaubedingten Erdbebens in Deutschland, am 23.02.08 im saarländischen Saarwellingen, gibt die RAG bekannt, dass "nahezu" alle Schäden im Bebengebiet reguliert seien. 7700 Schadensmeldungen gingen bei der RAG nach dem Erdbeben ein. Der Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar widerspricht den in den Medien veröffentlichten Zahlen und Aussagen der RAG zur Bergschadensregulierung auf das Schärfste. Die RAG betreibt "bunte Kulissenmalerei" und verspielt den letzten Rest an Glaubwürdigkeit. Ein Jahr nach dem schweren Erdbeben, bei dem nur mit Glück keine Menschen zu schaden kamen, melden sich noch täglich Bergbaubetroffene beim Landesverband, um ihren Ärger über die "Schadensregulierung" kund zu tun. Die Menschen können nicht verstehen und wollen auch nicht akzeptieren, dass der Schädiger, die RAG, willkürlich Schadenshöhe und Regulierung bestimmen kann und der Geschädigte dem...

BGH-Urteil ist ein großer Erfolg für die Bergbaubetroffenen

Die Urteilsverkündung des Bundesgerichtshofes vom 19. September 2008 wird vom Landesverband der Bergbaubetroffenen des Saarlandes (IGAB) als großer Erfolg im Bemühen um ein sozialverträgliches Ende des Steinkohleabbaus an der Saar betrachtet. „Wir sind sehr erleichtert über dieses Grundsatzurteil, denn zum ersten Mal wurden die massiven Beeinträchtigungen durch die bergbaubedingten Erdbeben angemessen berücksichtigt", so Vorstandssprecher Peter Lehnert nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Die Stadt Lebach unterstützte die Klage, die von Herrn Rechtsanwalt Dr. Friedrichs glänzend geführt wurde. Mit dieser letztinstanzlichen Entscheidung sieht der Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar e.V. gute Chancen für tausende Betroffene, einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Der Landesverband wird nach der abschließenden Bewertung der Klage durch das Landgericht Saarbrücken die Anzahl der Klageberechtigten ermitteln und diese...

17.09.2008: | |

BGH entscheidet über Entschädigung für Grundstückseigentümer wegen Beeinträchtigungen durch bergbaubedingte Erderschütterungen

Am 19.09.2008 um 9:00 Uhr verhandelt der BGH in Karlsruhe letzt-instanzlich die Klage eines Falscheider Bürgers gegen die RAG AG. Der Kläger, der in Lebach-Falscheid ein eigenes Haus bewohnt, klagt wegen der Beeinträchtigungen durch die bergbaubedingten Erderschüt-terungen auf eine Entschädigung durch die RAG AG . Die Klage stützt sich auf einen Anspruch des Klägers auf eine Vor- schrift aus dem Nachbarschaftsrecht (§ 906 BGB). Danach muss bei unvermeidbaren Immissionen, wie z.B. Erschütterungen, der Verursacher an den betroffenen Grundstücksnachbarn eine angemessene Entschädigung zahlen. Das Amtsgericht Lebach hat den Anspruch grundsätzlich bejaht. Gegen das Urteil hat die RAG AG Berufung eingelegt. Das Landgericht Saarbrücken hat der Berufung der RAG AG stattgegeben und die Klage abgewiesen. Dies wurde damit begründet, dass der Anspruch aus § 906 BGB von den einschlägigen Regelungen im Bundesberggesetz verdrängt würde. Gegen...

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