bergbaubedingten Erdbeben

Weiterer Aufklärungs- und Handlungsbedarf bei Entschädigungsansprüchen nach § 906 wegen bergbaubedingter Beben

Pressemitteilung des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen Saar e.V. 22.05.09/7 Das Landgericht Saarbrücken hat in der Verhandlung vom 22.05.2009 klargestellt, dass über den Entschädigungsanspruch des klagenden Falscheider Bürgers zurzeit noch nicht entschieden werden kann, da weiterer Aufklärungsbedarf besteht. So soll noch ein Gutachten zu der Frage eingeholt werden, wie sich die bergbaubedingten Beben auf die betroffene Bevölkerung und somit auf die Person des Klägers ausgewirkt haben und ob er durch diese Beben in der Nutzung seines Grundstückes erheblich beeinträchtigt wurde. Da das weitere Verfahren aller Voraussicht nach noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird, empfiehlt der Landesverband allen von den Beben betroffenen Hauseigentümern weiterhin dringend, ihre Ansprüche gegenüber der RAG schriftlich anzumelden. Nur so kann gewährleistet werden, dass keine Zinsen für die Zeit, die das weitere Verfahren in Anspruch...

RAG AG betreibt mit Bergschadensregulierung "bunte Kulissenmalerei"

Ein Woche vor dem ersten Jahrestag des stärksten bergbaubedingten Erdbebens in Deutschland, am 23.02.08 im saarländischen Saarwellingen, gibt die RAG bekannt, dass "nahezu" alle Schäden im Bebengebiet reguliert seien. 7700 Schadensmeldungen gingen bei der RAG nach dem Erdbeben ein. Der Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar widerspricht den in den Medien veröffentlichten Zahlen und Aussagen der RAG zur Bergschadensregulierung auf das Schärfste. Die RAG betreibt "bunte Kulissenmalerei" und verspielt den letzten Rest an Glaubwürdigkeit. Ein Jahr nach dem schweren Erdbeben, bei dem nur mit Glück keine Menschen zu schaden kamen, melden sich noch täglich Bergbaubetroffene beim Landesverband, um ihren Ärger über die "Schadensregulierung" kund zu tun. Die Menschen können nicht verstehen und wollen auch nicht akzeptieren, dass der Schädiger, die RAG, willkürlich Schadenshöhe und Regulierung bestimmen kann und der Geschädigte dem...

BGH-Urteil ist ein großer Erfolg für die Bergbaubetroffenen

Die Urteilsverkündung des Bundesgerichtshofes vom 19. September 2008 wird vom Landesverband der Bergbaubetroffenen des Saarlandes (IGAB) als großer Erfolg im Bemühen um ein sozialverträgliches Ende des Steinkohleabbaus an der Saar betrachtet. „Wir sind sehr erleichtert über dieses Grundsatzurteil, denn zum ersten Mal wurden die massiven Beeinträchtigungen durch die bergbaubedingten Erdbeben angemessen berücksichtigt", so Vorstandssprecher Peter Lehnert nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Die Stadt Lebach unterstützte die Klage, die von Herrn Rechtsanwalt Dr. Friedrichs glänzend geführt wurde. Mit dieser letztinstanzlichen Entscheidung sieht der Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar e.V. gute Chancen für tausende Betroffene, einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Der Landesverband wird nach der abschließenden Bewertung der Klage durch das Landgericht Saarbrücken die Anzahl der Klageberechtigten ermitteln und diese...

Inhalt abgleichen