SRH Hochschule Hamm jetzt ERASMUS-Partner

Die SRH Hochschule für Logistik und Wirtschaft erhielt jetzt die offizielle Hochschulcharta des ERASMUS-Programms. Dadurch können Mitarbeiter der Hochschule, insbesondere jedoch Studierende, von zahlreichen Vorteilen des EU-Förderprogramms profitieren.

Eine der wesentlichen Aufgaben innerhalb des Zukunftskonzeptes der SRH Hochschule Hamm bleibt die Sicherstellung eines hohen Maßes an Internationalität der Studiengänge, der Lehre und der Forschung. Für die Erfüllung dieser Aufgabe stellt der Erhalt der ERASMUS-Hochschulcharta einen unterstützenden Eckpfeiler dar. Die Beteiligung am ERASMUS-Programm fördert nicht nur die Steigerung der internationalen Mobilität von Studierenden aller Fachrichtungen der Hochschule und der Lehrenden, sondern eröffnet weitere Kooperationsmöglichkeiten mit europäischen Hochschulen, aber auch mit vielen Nicht-EU-Bildungseinrichtungen.

„Unsere Studierenden können mit dem neuen Programm nicht nur wertvolle Auslanderfahrungen sammeln, sondern können bei einem positiven Bescheid auf eine entsprechend einzureichende Bewerbung auf ein ERASMUS-Stipendium ebenfalls davon profitieren, für die Zeit im Ausland mit einer gewissen Geldsumme unterstützt zu werden“, sagte der Leiter des International Office, Prof. Dr. Haridass Pälmke. Das sei zudem mit BAföG kombinierbar. Ein weiterer Vorteil ist die Anrechnung akademischer Leistungen, die man im europäischen Ausland erzielt. „Internationale Erfahrungen werden für den späteren Beruf immer wichtiger“, sagte der Geschäftsführer der SRH Hochschule Hamm, Steffen Bruckner. „Es kann von großem Vorteil sein, seine Sprachkenntnisse zu erweitern, internationale Freundschaften zu schließen und fremde Kulturen kennenzulernen.“ Solche Erfahrungen würden sich vor allem im späteren Berufsleben bezahlt machen, so Bruckner abschließend.

Das Erasmus-Programm ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und steht allen Studierenden offen, die an einer teilnehmenden Hochschule regulär studieren. Entsprechendes gilt für das Lehr- und Verwaltungspersonal. Voraussetzung ist, dass die partizipierenden Hochschulen ein entsprechendes bilaterales Abkommen haben und im Besitz einer von der Europäischen Union vergebenen Erasmus-Hochschulcharta sind.