Verbraucherfreundlich: Kabinett erleichtert Stromanbieter-Wechsel

Transparenz für Kunden:

Wer mit seinem Strom oder Gasanbieter unzufrieden ist oder den Preis für unangemessen hält, kann künftig binnen zwei Wochen den Vertrag bei kündigen.

Die Bundesregierung billigte nach Angaben aus Kabinettskreisen eine entsprechende Verordnungsänderung.

Bisher beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen.

Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) erklärte:

…die Verbraucher nur dazu ermuntern, von ihren neuen Rechten bei der Wahl des günstigsten Anbieters Gebrauch zu machen. Dabei müsse niemand befürchten, plötzlich ohne Strom oder Gas dazustehen – denn die Grundversorger seien immer zu einer Lieferung verpflichtet.

Nach dem Kabinett muss der Verordnung nun noch der Bundesrat zustimmen.

Bisherigen Planungen zufolge sollten die neuen Regeln zum 1. April in Kraft treten.


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