siebenjährige Sperrfrist
14.06.2023: Wirtschaft | Besteuerung der Sacheinlage | Dr. jur. Horst Werner | Dr. Werner Financial Service AG | Einkommensbesteuerung aus Veräußerungsgewinnen | siebenjährige Sperrfrist | steuerliche Haltefristen nach § 22 UmwStG | Steuerneutralität | Umwandlungssteuergesetz von 2006
Pressetext verfasst von HorstWerner am Mi, 2023-06-14 18:29.
Das Steuerrecht der Sacheinlage mit erhöhtem Wert zwecks Kapitalerhöhung und zur Steuerneutralität - v. Dr. jur. Horst Werner
Die Besteuerung der Sacheinlage mit aktueller Höherbewertung zwecks Kapitalerhöhung und zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit : Mit dem BFH-Urteil vom 7.4.2010 (I R 55/09) wurde entschieden: "Wird ein Betrieb oder Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft eingebracht und erhält der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft (Sacheinlage), darf die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen (§ 20 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1995). Der Wert, mit dem die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, gilt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 für den Einbringenden als Veräußerungspreis und als Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile".
Steuerliche Sonderregelungen befreien prinzipiell alle die Einbringungen, bei denen die Kapitalgesellschaft, auf die Sacheinlagen...
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