Umwandlungssteuergesetz von 2006

Das Steuerrecht der Sacheinlage mit erhöhtem Wert zwecks Kapitalerhöhung und zur Steuerneutralität - v. Dr. jur. Horst Werner

Die Besteuerung der Sacheinlage mit aktueller Höherbewertung zwecks Kapitalerhöhung und zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit : Mit dem BFH-Urteil vom 7.4.2010 (I R 55/09) wurde entschieden: "Wird ein Betrieb oder Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft eingebracht und erhält der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft (Sacheinlage), darf die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen (§ 20 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1995). Der Wert, mit dem die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, gilt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1995 für den Einbringenden als Veräußerungspreis und als Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile". Steuerliche Sonderregelungen befreien prinzipiell alle die Einbringungen, bei denen die Kapitalgesellschaft, auf die Sacheinlagen...

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