rs reisen und schlafen GmbH
09.05.2018: Recht | Abmahnung | Datenschutzgrundverordnung | dsgvo | fehlende Datenschutzerklärung | reisebüros | Reiserecht | rs reisen und schlafen GmbH | TMG | Veranstalter | Wettbewerbsverstoß
Pressetext verfasst von connektar am Mi, 2018-05-09 13:37.
Neue Abmahnwelle - Reisebüros und kleinere Veranstalter im Fokus der rs reisen und schlafen GmbH
Derzeit werden vermehrt Unternehmen der Reisebranche wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt, aber nicht jede Abmahnung ist gerechtfertigt.
Aus aktuellem Anlass berichten wir über eine neue Abmahnwelle gegenüber Reisebüros und kleine bis mittelgroße Reiseveranstalter. Uns liegen aktuell zahlreiche Abmahnungen vor, die ein Rechtsanwalt mit Sitz in Leipzig im Namen der rs reisen und schlafen GmbH aus Hamburg verschickt. Gerügt werden u.a. Fehler auf Internetpräsenzen, wie z.B. ein Verstoß gegen die allgemeinen Informationspflichten des § 5 TMG (Telemediengesetz), Wettbewerbsverstöße, fehlende und/oder unrichtige Datenschutzerklärungen.
Es werden für die rs reisen und schlafen GmbH Unterlassungsansprüche und Rechtsanwaltskosten in beachtlicher Höhe geltend gemacht, die in jedem uns vorliegenden Fall deutlich über 1.000 € liegen.
Als eine seit Jahren auf die Vertretung von Reiseunternehmen und deren konkrete Belange spezialisierte...
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