restschuldversicherung

IDV Institut Köln - wann ist eine Restschuldversicherung sinnvoll ?

Kreditnehmer kennen die Problematik mit der Restschuldversicherung. Das IDV Institut Köln hat nachgefragt wann und ob eine Restschuldversicherung sinnvoll ist. Die Rückzahlung eines Kredites dauert normalerweise mehrere Jahre. In dieser Zeit kann sich die finanzielle Situation des Kreditnehmers drastisch ändern. Es kann Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder im schlimmsten Fall sogar der Tod eintreten. Viele Banken möchten sich gegen diese Risiken absichern und bieten zu dem Kredit eine Restschuldversicherung an. Manche von ihnen gehen sogar so weit und verweigern einen Kredit, wenn der Antragsteller keine Restschuldversicherung abschließen möchte, so die Aussage einzelner Befragter des IDV Institut Köln. Es ist jedoch nicht immer sinnvoll, eine solche abzulehnen. Es hängt jedoch von den Gegebenheiten jedes einzelnen Kreditnehmers ab, wann eine Restschuldversicherung sinnvoll ist und wann nicht. Was ist eine Restschuldversicherung...

Urteil des BGH zur Prüfung der Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen

Der Bundesgerichtshof hat im November 2011 entschieden, dass die Kosten einer Restschuldversicherung für die Frage, ob ein Darlehensvertrag sittenwidrig ist, keine Rolle spielen, wenn die Gewährung des Darlehens nicht vom Abschluss der Restschuldversicherung abhing. Nach ständiger Rechtsprechung sind Darlehensverträge sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektiv auffälliges Missverhältnis besteht, wobei ein solches Missverhältnis in der Regel vorliegt, wenn der effektive Vertragszins den marktüblichen Effektivzins relativ um etwa 100 Prozent oder absolut um 12 Prozentpunkte überschreitet. In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt hatte ein Ehepaar im März 2001 einen Darlehensvertrag geschlossen. Im Mai 2002 schlossen die Eheleute einen neuen Darlehensvertrag über einen Nennbetrag von 50.831,60 EUR ab. Hiervon wurden 40.258,70 EUR zur Ablösung des ursprünglichen Darlehens bzw. zur Deckung eines...

Leistungspflicht einer Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei Berufsunfähigkeit

Das Landgericht Köln hat im Februar 2011 entschieden, dass die Klausel einer Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung, nach welcher der Versicherer bei Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers nicht zahlen muss, gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht) verstößt. Banken bieten Verbrauchern beim Abschluss von Darlehensverträgen häufig Restschuldversicherungen zur Kreditsicherung an. Diese leisten bei entsprechender Vereinbarung nicht nur im Todesfall sondern auch bei Arbeitsunfähigkeit des Versicherten. Bei Arbeitsunfähigkeit werden dann in der Regel durch den Versicherer die im Darlehensvertrag vereinbarten monatlichen Darlehensraten gezahlt. Die Restschuldversicherungsbedingungen enthalten jedoch häufig Klauseln, nach welchen der Versicherer nicht leisten muss, wenn der Versicherte voraussichtlich dauerhaft berufsunfähig und nicht mehr nur vorübergehend arbeitsunfähig ist. Das Landgericht Köln hat nun...

Darlehensverträge: Ausschluss der Leistungspflicht bei Eintritt der Berufsunfähigkeit unwirksam

Das Landgericht Köln hat am 16.02.2011 entschieden, dass eine in den Versicherungsbedingungen enthaltene Klausel einer Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung, nach welcher ein Versicherer bei Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers nicht leisten muss, gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht) verstößt. Beim Abschluss von Darlehensverträgen bieten Banken Verbrauchern als Kreditsicherung häufig Restschuldversicherungen an. Bei entsprechender Vereinbarung müssen diese nicht nur im Todesfall sondern auch bei Arbeitsunfähigkeit des Versicherten die vereinbarten Leistungen erbringen. Bei Arbeitsunfähigkeit...

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