Sittenwidrigkeit

Urteil des BGH zur Prüfung der Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen

Der Bundesgerichtshof hat im November 2011 entschieden, dass die Kosten einer Restschuldversicherung für die Frage, ob ein Darlehensvertrag sittenwidrig ist, keine Rolle spielen, wenn die Gewährung des Darlehens nicht vom Abschluss der Restschuldversicherung abhing. Nach ständiger Rechtsprechung sind Darlehensverträge sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektiv auffälliges Missverhältnis besteht, wobei ein solches Missverhältnis in der Regel vorliegt, wenn der effektive Vertragszins den marktüblichen Effektivzins relativ um etwa 100 Prozent oder absolut um 12 Prozentpunkte überschreitet. In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt hatte ein Ehepaar im März 2001 einen Darlehensvertrag geschlossen. Im Mai 2002 schlossen die Eheleute einen neuen Darlehensvertrag über einen Nennbetrag von 50.831,60 EUR ab. Hiervon wurden 40.258,70 EUR zur Ablösung des ursprünglichen Darlehens bzw. zur Deckung eines...

Der Anspruch eines Praktikanten auf angemessenen Lohn (Ärzte, Architekten, angemessene Vergütung)

Manch ein Arbeitgeber beschäftigt Hochschulabsolventen in akademischen Berufen (Ärzte, Architekten etc.) und zahlt nur ein mageres Praktikantengehalt von bis zu 400 €/Monat. In der Presse (Spiegel vom 1.8.2011) wird derzeit von ausländischen Ärzten berichtet, die in deutschen Krankenhäusern die Arbeit eines Arztes machen und dabei lediglich als Praktikanten angestellt sind und für ihre Tätigkeit nur 400 €/Monat erhalten. Welche Rechte haben Praktikanten? Müssen Hochschulabsolventen eine derart niedrige Bezahlung hinnehmen? Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat hierzu einige Leitlinien entwickelt. Die Arbeitsgerichte prüfen, ob das Ausbildungsverhältnis im Vordergrund ist, oder ob der Praktikant in die Arbeitsorganisation eingegliedert ist. Sollte der Praktikant in die Arbeitsorganisation eingegliedert sein und regelmäßig die übliche Tätigkeit eines Arztes oder Architekten ausführen, muss er hierfür eine angemessene Vergütung...

Ausübung des Widerrufsrechts bei einem sittenwidrigen Fernabsatzvertrag über ein Radarwarngerät

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte zu entscheiden, ob denn bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht eines Verbrauchers zur Geltung käme, wenn der Fernabsatzvertrag ein unerlaubtes Radarwarngerät zum Gegenstand habe, welcher jedoch sittenwidrig und damit nichtig ist. Nach einer telefonischen Werbung und anschließender Faxbestellung schloss die Klägerin einen Fernabsatzvertrag über einen Pkw-Innenspiegel mit einer unter anderem für Deutschland codierten Radarwarnfunktion zum Preis von 1.129,31 € (brutto) zuzüglich Versandkosten. Der von Klägerin ausgefüllte Bestellschein enthält unter anderem den vorformulierten Hinweis: Ich wurde darüber belehrt, dass die Geräte verboten sind und die Gerichte den Kauf von Radarwarngeräten zudem als sittenwidrig betrachten. Gut eine Woche später erhielt die Klägerin das Radarwarngerät per Nachnahme. Weitere 10 Tage später übersandte die Klägerin an die Beklagte das...

Ausübung des Widerrufsrechts bei einem sittenwidrigen Fernabsatzvertrag über ein Radarwarngerät

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte zu entscheiden, ob denn bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht eines Verbrauchers zur Geltung käme, wenn der Fernabsatzvertrag ein unerlaubtes Radarwarngerät zum Gegenstand habe, welcher jedoch sittenwidrig und damit nichtig ist. Nach einer telefonischen Werbung und anschließender Faxbestellung schloss die Klägerin einen Fernabsatzvertrag über einen Pkw-Innenspiegel mit einer unter anderem für Deutschland codierten Radarwarnfunktion zum Preis von 1.129,31 € (brutto) zuzüglich Versandkosten. Der von Klägerin ausgefüllte Bestellschein enthält unter anderem den vorformulierten...

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