laufzeitunabhängiger Individualbeitrag

Wieder eine Revision beim laufzeitunabhängigen Individualbeitrag zurückgenommen

Nach Rücknahme der Revision darf die Targobank keinen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag mehr erheben! Der laufzeitunabhängige Individualbeitrag der Targobank ist von nun an Geschichte. Am 09.12.2016 nahm die beklagte Bank ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurück. Damit ist das von uns erstrittene Urteil des OLG Düsseldorf rechtskräftig. Die Targobank darf von nun an keinen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag mehr erheben. Bestätigung unserer Rechtsauffassung: Bereits am 08.07.2015 entschied das Landgericht (LG) Düsseldorf zu unseren Gunsten und gegen die Targobank. Nach der Auffassung des LG Düsseldorf handele es sich bei dem laufzeitunabhängigen Individualbeitrag um Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche kontrollfähig sind. Einer derartigen Kontrolle hält der Individualbeitrag nicht stand. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf schloss sich dieser Ansicht an und wies die Berufung der Beklagten zurück....

Weitere Revision beim laufzeitunabhängigen Individualbeitrag zurückgenommen

Die Targobank nahm aus Angst vor einem BGH-Urteil ihre Revision zum "einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag" zurück. Damit ist das Berufungsurteil des LG Mönchengladbach rechtskräftig! Rechtsauffassung des LG Mönchengladbach bestätigt: Das LG Mönchengladbach entschied bereits am 09.09.2015 (Az. 2 S 29/15) zugunsten der Kläger, dass ein "einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag" von Banken nicht erhoben werden darf. In dem Verfahren verlangte der Verbraucher von der Bank die Rückzahlung dieses Beitrags mit der Begründung, dass es sich bei der Klausel um eine kontrollfähige Preisnebenabrede in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen handele und einer etwaigen AGB-Kontrolle nicht standhalte. Dem stimmte das LG Mönchengladbach zu. Der BGH wollte sich ursprünglich am 22.11.2016 mit dem Verfahren beschäftigen. Die beklagte Bank nahm nun jedoch - wohl aus Furcht vor einer höchstrichterlichen Entscheidung - die Revision...

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