körperlichen Einschränkungen

Barrierefreie Informatik schafft Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen und anderen körperlichen Einschränkungen

Seit dem 1. Mai 2002 gibt es ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Ziel dieses Gesetzes ist es dafür zu sorgen, dass behinderte Menschen gleiche Chancen haben wie Menschen ohne Behinderungen. In §12a Barrierefreie Informationstechnik werden staatliche Einrichtungen zur Barrierefreiheit bei Webseiten, Programme und Apps verpflichtet. Unternehmen sind nicht gesetzlich verpflichtet zur Barrierefreiheit in der Informationstechnik, sollten diese aber umsetzen. Aber nicht nur im Gleichstellungsgesetz für Behinderte steht die barrierefreie Informatik, sondern auch in der UN-Behindertenrechtskonvention. Außerdem ist die Europäische Union seit einem Jahr ebenfalls auf dem Weg, Unternehmen zur Barrierefreiheit bei Webseiten, Programme und Apps zu verpflichten. Barrierefreiheit in der Informatik bedeutet, dass Webseiten, Programme und Betriebssysteme so entwickelt werden, dass sie für alle Menschen, auch für Menschen mit Behinderungen...

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