behinderten Menschen

Oberbürgermeisterwahl in Reutlingen 2019 – Gleichstellung von behinderten Menschen und Inklusion müssen thematisiert werden

Am 3. Februar 2019 ist in Reutlingen Oberbürgermeisterwahl. Markus Lemcke, Geschäftsinhaber des Unternehmens Marlem-Software, bemängelt, dass die Gleichstellung von Behinderten und die Inklusion bei solchen Wahlen nie thematisiert werden. Seit dem 1. Mai 2002 gibt es ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen. Ziel dieses Gesetzes ist es dafür zu sorgen, dass behinderte Menschen gleiche Chancen haben wie Menschen ohne Behinderungen. In § 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt steht, dass Träger öffentlicher Gewalt Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen dürfen. In § 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr steht, dass Zivile Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Eigentum des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei...

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