ZPÜ

ZPÜ: Verwertungsgesellschaft verlangt Auskunft vom Handel und bietet Rückzahlung bei Exporten

Handel sollte Zahlung der Urheberrechtsabgabe für Speichermedien, Mobiltelefone, Tablets etc. prüfen Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (kurz: ZPÜ) schreibt in Deutschland ansässige Händler von Speichermedien an, um Auskunft über die verkaufte Anzahl an vergütungspflichtigen Medien zu erhalten. Basierend auf diesen Auskünften, die verpflichtend zu erteilen sind und einige Jahre rückwirkend sind, werden die Urheberrechtsabgaben berechnet, die pro Medium zu zahlen sind. Betroffen sind Händler von PC, Brenner, Tablets, Festplatten, Mobiltelefone, Unterhaltungselektronik, USB-Sticks, Speicherkarten, Rohlinge und Leermedien, die an Endkunden verkaufen oder ins Ausland exportieren. „Aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Urheberrechtsabgabe haften die Händler in Deutschland neben dem Importeur als Gesamtschuldner und müssen daher in Zweifel beweisen, dass die Abgaben bereits gezahlt sind. Das entbindet nicht...

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