Wandelgenussscheine

Genussrechte u. stille Beteiligungen als Equity-Mezzanine sind bilanzrechtlicher Eigenkapital-Ersatz - von Dr. jur.Horst Werner

Genussrechte mit einem wertpapierrechtlichen Hintergrund und Stille Beteiligungen mit einem gesellschaftsrechtlichen Hintergrund ( einschließlich des Prinzips der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht ) können je nach den Vertragsinhalten bilanzrechtlich Verbindlichkeiten darstellen oder beim Einfügen entsprechender, zusätzlicher Vertragsvoraussetzungen bilanzrechtliches ( ausschüttungsfähiges ) Eigenkapital bedeuten. Die genannten gewinnorientierten Finanzinstrumtente sind sogen. Individualverträge. Das bedeutet, dass der Geschäftsinhaber jeden stillen Gesellschaftsvertrag individuell abschlißen kann. Der Geschäftsherr kann also 50 stille Geseellschafsverträge abschließen und alle Verträge dürfen unterschiedlich und verschied3enartig sein. Beide gewinnorientierten Beteiligungsformen zählen zum Mezzaninekapital, worunter das stimmrechtslose Beteiligungskapital zu verstehen ist. Demgegenüber steht das sogen. "offene Beteiligungskapital",...

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