Verlegetiefe

TKG-Novelle: Beteiligung der Verbände am Gesetzgebungsverfahren verbessern!

Die IfKom haben auch in der zweiten Kommentierung der TKG-Novelle ihre Auffassung bekräftigt, u. a. eine Mindestgeschwindigkeit für einen Breitbandanschluss festzuschreiben. Nachdem der erste Referentenentwurf des neugefassten Telekommunikationsgesetzes (TKG) von den Verbänden kommentiert wurde, erhielten die Ingenieure für Kommunikation ( IfKom e. V. ), ebenso wie andere Verbände, einen zweiten Referentenentwurf zur Bewertung. Die Frist betrug lediglich zwei Tage und ist aus Sicht der IfKom und weiterer Organisationen für eine fundierte Stellungnahme nicht ausreichend. Zudem haben wegen der kurz darauf stattfindenden Kabinettsberatung bisher kaum Änderungsvorschläge Eingang in den Gesetzentwurf gefunden. Die IfKom haben auch in der zweiten Kommentierung der TKG-Novelle ihre Auffassung bekräftigt, eine Mindestgeschwindigkeit für einen Breitbandanschluss festzuschreiben. Auch andere Organisationen, beispielsweise der Verbraucherzentrale-Bundesverband...

IfKom nimmt Stellung zur geplanten TKG-Novellierung

Aus Sicht der IfKom muss es zukünftig ein Bundesministerium geben, in dem alle Zuständigkeiten für digitale Themen und insbesondere für die Infrastruktur gebündelt werden. Im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht wird das Telekommunikationsgesetz (TKG) modernisiert und grundlegend überarbeitet. Mit dem von den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegten Entwurf werden u. a. regulatorische Anreize für den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität geschaffen. Neben der Einführung einer symmetrischen Regulierung sollen zudem Genehmigungsprozesse beschleunigt werden und das Recht des Einzelnen auf angemessene Versorgung mit Telekommunikationsdiensten verankert werden. Der Verband der Ingenieure für Kommunikation ( IfKom e. V. ) hat im Rahmen der Verbändeanhörung einige Passagen des Gesetzentwurfes kommentiert und Änderungen vorgeschlagen. Dabei geht es beispielsweise...

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