UV-Schutz-Verordnung

„Fachkraft UVSV“: für die gesetzliche Regelung gerüstet

Der Mensch ist auf Sonne angewiesen. Sie fördert nicht nur Aussehen und die Vitalität, sondern ist auch wichtig für die seelische Ausgeglichenheit. Um wetterunabhängig und damit ganzjährig von diesen Vorteilen zu profitieren, nutzen in Deutschland zahlreiche Menschen UV-Bestrahlungsgeräte („Solarien“). Dabei muss laut der UV-Schutz-Verordnung (UVSV) jedes Unternehmen, das Solarien betreibt, zwingend eine auf den jeweiligen Nutzer abgestimmte Hauttypbestimmung und Dosierungsplanung durch Fachpersonal anbieten. Das beinhaltet auch die Einweisung in die sichere Bedienung des UV-Bestrahlungsgerätes durch den betreuenden Mitarbeiter. Hinzu kommen zahlreiche technische Vorgaben. Neben reinen Solarien oder Bäderbetrieben, die über UV-Bestrahlungsgeräte verfügen, sind auch Fitness- und Gesundheits-Studios sowie Wellness-Einrichtungen mit Solarien von dieser gesetzlichen Vorgabe betroffen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass das entsprechende...

UV-Schutz-Verordnung: Was ändert sich bei der Technik?

Gemäß UV-Schutz-Verordnung (UVSV) muss ab dem 1. November 2012 beim Betrieb von UV-Besonnungsanlagen („Solarien“) zwingend eine auf den jeweiligen Nutzer abgestimmte Hauttypbestimmung und Dosierungsplanung durch Fachpersonal angeboten werden. Das beinhaltet auch die Einweisung in die sichere Bedienung des UV-Bestrahlungsgerätes durch den betreuenden Mitarbeiter. Hinzu kommen zahlreiche technische Vorgaben, die zu erfüllen sind. Das betrifft neben reinen Solarien oder Bäderbetrieben, die über UV-Bestrahlungsgeräte verfügen, auch entsprechende Fitness- und Gesundheits-Studios sowie Wellness-Einrichtungen. Welche technischen und sonstigen Vorgaben gibt es? Seit August 2012 dürfen in Deutschland keine Solarien mehr betrieben werden, die einen erythemalen Wert von 0,3 W/qm überschreiten. Personen unter 18 Jahren darf kein Zugang mehr zu UV-Bestrahlungsgeräten ermöglicht werden. Sonst drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 50.000...

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