„Fachkraft UVSV“: für die gesetzliche Regelung gerüstet

Der Mensch ist auf Sonne angewiesen. Sie fördert nicht nur Aussehen und die Vitalität, sondern ist auch wichtig für die seelische Ausgeglichenheit.

Um wetterunabhängig und damit ganzjährig von diesen Vorteilen zu profitieren, nutzen in Deutschland zahlreiche Menschen UV-Bestrahlungsgeräte („Solarien“). Dabei muss laut der UV-Schutz-Verordnung (UVSV) jedes Unternehmen, das Solarien betreibt, zwingend eine auf den jeweiligen Nutzer abgestimmte Hauttypbestimmung und Dosierungsplanung durch Fachpersonal anbieten.

Das beinhaltet auch die Einweisung in die sichere Bedienung des UV-Bestrahlungsgerätes durch den betreuenden Mitarbeiter. Hinzu kommen zahlreiche technische Vorgaben. Neben reinen Solarien oder Bäderbetrieben, die über UV-Bestrahlungsgeräte verfügen, sind auch Fitness- und Gesundheits-Studios sowie Wellness-Einrichtungen mit Solarien von dieser gesetzlichen Vorgabe betroffen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass das entsprechende Fachpersonal über Kenntnisse zum individuellen gesundheitlichen Risiko durch UV-Bestrahlung sowie zum sicheren Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten verfügt und diese durch eine Personenzertifizierung nachweisen kann.

Mit der „Fachkraft UVSV“ der BSA-Akademie für gesetzliche Neuregelung gerüstet
Durch die Qualifikation „Fachkraft UVSV“ werden die Teilnehmer dazu befähigt, eine fachgerechte und für die Nutzer nachvollziehbare Beratung zur Minimierung des gesundheitlichen Risikos durch UV-Bestrahlungsgeräte durchzuführen. Darüber hinaus lernen sie eine auf den Kunden bezogene Hauttypbestimmung durchzuführen, einen individuellen Dosierungsplan zu erstellen, die gemäß dem Dosierungsplan vorgegebenen Geräteeinstellungen vorzunehmen sowie technische Defekte der Geräte zu erkennen.

Dazu werden Grundkenntnisse in den Themenfeldern UV-Strahlung, Gerätekunde sowie Kundengespräch und -beratung vermittelt. Die Qualifikation „Fachkraft UVSV“ ist eine optimale inhaltliche Vorbereitung auf eine Zertifizierung nach den Vorgaben der UV-Schutz-Verordnung. Die entsprechende Zertifizierung kann direkt im Anschluss an den Lehrgang bei der BSA-Zert vor Ort erfolgen.

Re-Zertifizierung in fünf Stunden
Für Personen, die ihre fachliche Qualifikation von der Akademie für Besonnung e.V. erhalten haben, besteht bei der BSA-Akademie auch die Möglichkeit zur Re-Zertifizierung. Hier werden im Rahmen der Fernlehrgangsvariante in fünf Stunden die nötigen Kenntnisse zur Thematik aufgefrischt. Mit Bestehen der anschließenden schriftlichen Prüfung erfolgen die Re-Zertifizierung und damit die Verlängerung der Anerkennung als Fachpersonal nach UVSV.

Weitere Informationen
Fachkraft UVSV
www.bsa-zert.de